Pressemitteilung

B 14: Neue illegale Graffitis in den Tunneln Gäubahn und Viereichenhau

Aus Gründen der Verkehrssicherheit Entfernung erforderlich – bis dahin Reduzierung der Geschwindigkeit notwendig

Graffiti in einem Tunnel

Seit Beginn der Sommerferien 2023 führt das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) umfangreiche Sanierungsarbeiten im Bereich der B 14 – Schattenring bis Heslacher Tunnel – durch. Hierfür wurde die B 14 in diesem Bereich in Fahrtrichtung Stuttgart voll gesperrt (vergleiche Pressemitteilung vom 12. Juli 2023).

Das für die Maßnahme zuständige Baureferat des RPS hat nun festgestellt, dass in den derzeit nicht befahrbaren Tunneln Gäubahn und Viereichenhau großflächig neue illegale Graffitis aufgebracht wurden.

Eine Sprecherin des RPS erklärte dazu: „Beleuchtung und Helligkeit sind in Straßentunneln bedeutend für die Verkehrssicherheit. Beim Bau und der Instandhaltung von Tunneln muss auf einen bestimmten Reflexionsgrad geachtet werden, um eine ausreichende Helligkeit zu erzielen.“ Viele Tunnelwände seien daher bis zu etwa drei Metern Höhe mit einer speziellen Farbe gestrichen, um den Reflexionsgrad und somit die Helligkeit zu erhöhen. „Aufgrund der großflächig aufgetragenen Graffitis sind Reflexionsgrad und Helligkeit gemindert. Zudem könnten die teils sehr auffälligen Grafiken und Schriftzüge die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ablenken und somit das Unfallrisiko erhöhen. Dies hat Konsequenzen: Wir werden eine Spezialfirma mit der Entfernung der illegalen Graffitis beauftragen müssen. Wie schnell die Entfernung erfolgen kann, können wir ad hoc nicht absehen“, erklärte die Sprecherin.

Ob die Entfernung unter laufendem Verkehr bei halbseitiger Sperrung oder durch Vollsperrung des Tunnels erfolgen wird, muss außerdem mit der Verkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt werden.

Für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sei dies keine erfreuliche Nachricht, so die Sprecherin weiter. „Sobald die Tunnel wieder für den Verkehr freigegeben sind muss – bis die Graffitis entfernt werden können – die Geschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf 40 Stundenkilometer reduziert werden. Dies bedeutet Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – ebenso wie durch die zusätzliche Sperrung für die Entfernung.“ Die Sprecherin betonte, dass nun viele Personen Nachteile durch die Aktion Einzelner hätten. „Die Entfernung dieser illegalen Graffitis ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Es sind unnötige Kosten, die nun leider von der Allgemeinheit getragen werden müssen.“

Erfahrungsgemäß geht das RPS von Entfernungskosten per erster grober Schätzung von rund 200.000 Euro aus. „Ob weitere Kosten entstehen, gegebenfalls durch einen erforderlichen Neuauftrag der speziellen Farbe, wird sich erst nach der Entfernung zeigen. Diese Kosten könnten durchaus im ähnlichen Bereich wie für die Entfernung der Graffitis liegen“, erklärte die Sprecherin.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.

Hintergrundinformationen:

Illegale Graffitis sind Sachbeschädigungen und werden strafrechtlich verfolgt. Außerdem machen sich die Verursacherinnen und Verursacher schadenersatzpflichtig.

Daher stellt das RPS Strafanzeige.

Weitere Informationen zum Thema illegale Graffitis gibt es auf der Internetseite der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“

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Quelle: RP Stuttgart