Pressemitteilung

B 19: Brückenersatzneubau über den Kocher in Gaildorf-Münster (Landkreis Schwäbisch Hall)

Einrichtung der Behelfsumfahrung ab Mittwoch, 2. November 2022, bis voraussichtlich April 2023

Hand zeichnet den Mittelteil einer Brücke

Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt ab Mittwoch, 2. November 2022, mit den Arbeiten für den Ersatzneubau der Brücke über den Kocher in Gaildorf-Münster. Die Fertigstellung der Maßnahme ist voraussichtlich für Juli 2024 geplant.

Aufgrund der hohen wirtschaftlichen und verkehrlichen Bedeutung der B 19 sollen die Eingriffe in den Verkehr während des Ersatzneubaus der Brücke möglichst gering gehalten werden. Der Verkehr wird daher während der gesamten Bauzeit über eine parallel liegende Behelfsumfahrung geführt.

Hierfür soll am Mittwoch, 2. November 2022, mit der Baustelleneinrichtung begonnen werden. Woran sich Erdarbeiten zur Herstellung der Behelfsumfahrung anschließen. Die Behelfsumfahrung einschließlich der Behelfsbrücke soll bis voraussichtlich April 2023 fertiggestellt sein. Danach kann der Abbruch der bestehenden Brücke erfolgen und mit den Arbeiten der neuen Brücke begonnen werden.

Der Verkehr der B 19 wird bis zur geplanten Verkehrsfreigabe im Juni 2024 über die oben genannte Behelfsumfahrung umgeleitet. Die Geschwindigkeit auf der Behelfsumfahrung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes auf 30 km/h beschränkt werden.

Während der Anlieferung von Materialien an das Bauwerk und der Verlegung des Verkehrs der B 19 auf die Umleitungsstrecke kann es zu Verkehrseinschränkungen kommen. In diesen Fällen wird der Verkehr durch eine Ampelanlage kurzfristig geregelt.

Bei dem im Jahr 1954 errichteten alten Bauwerk handelt es sich um ein sogenanntes Spannbetonbauwerk, bei dem ein als spannungsrisskorrosionsgefährdet geltender Spannstahl verwendet wurde, weshalb ein Abbruch und Ersatzneubau des Bauwerks zwingend notwendig wird. Im Zuge dessen soll zudem die Verkehrsführung optimiert werden. So soll die neue Brücke unter anderem einen, 2,50 Meter breiten geh- und Radweg beinhalten, der durch passive Schutzeinrichtungen vom Verkehrsraum räumlich getrennt sein und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer beitragen soll.

Über den weiteren Verlauf der Maßnahme wird das Regierungspräsidium rechtzeitig in weiteren Pressemitteilungen informieren.

Der Bund investiert mit der Maßnahme rund 8 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).