Pressemitteilung

B 19: Zusätzliche Baugrunderkundungen in Schwäbisch Hall – Weilertunnel (Landkreis Schwäbisch Hall) ab Montag, 29. Januar 2024, für rund acht Wochen

Aktuelle Informationen zum Stand Weilertunnel / Informationen zum weiteren Vorgehen

Warnbaken auf einer Straße

Für den Neubau des Weilertunnels im Zuge der B 19 in Schwäbisch Hall werden im Bereich des geplanten Tunnels mit Hilfe von Erkundungsbohrungen im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die geotechnischen und hydrogeologischen Verhältnisse weiter untersucht. Ziel ist es, mit den zusätzlichen geologischen Untersuchungen die Wirtschaftlichkeit der Baumöglichkeiten weiter zu betrachten und anschließend mit dem Bund zu klären, ob an der bisherigen zweiröhrigen Tunnellösung festgehalten wird oder zur Kostenreduzierung auf eine Tunnelröhre verzichtet werden kann.

Die Baugrunderkundungen beginnen am kommenden Montag, 29. Januar 2024, und sind für rund acht Wochen bis Ende März geplant. Ursprünglich hätten die Baugrunderkundungen bereits vergangenes Jahr durchgeführt werden sollen, sodass zumindest erste Ergebnisse bis Ende 2023 vorgelegen hätten. Allerdings sind die entsprechenden Fachfirmen stark ausgelastet, sodass auf zwei Ausschreibungsrunden zunächst keine Angebote eingingen. Insgesamt wird bei den nun startenden Erkundungen an acht Stellen gebohrt, wovon fünf Bohrlöcher zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden. So sollen zusätzliche Erkenntnisse über die geologischen Verhältnisse und über den Schichtenaufbau gewonnen werden. Die nun stattfindenden Bohrungen ergänzen die bereits durchgeführten Erkundungen. Mit den zusätzlichen Erkenntnissen aus dem Baugrund und dem Grundwasserverlauf sollen Risiken und Kosten für die Tunnelbaumaßnahme und damit die Frage der Wirtschaftlichkeit noch besser beurteilt werden können.

Auf Basis der durchgeführten Bohrungen wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten werden die geologischen Verhältnisse des Baugrunds in Kombination mit einem schwankenden Grundwasserspiegel näher untersucht. Eine erste Einschätzung kann voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 erfolgen.

Parallel wird aktuell auf Basis der Verkehrsuntersuchung der Stadt ein großräumiges Verkehrsgutachten durch das RPS ausgearbeitet. Dieses umfasst neben einer verkehrlichen Abschätzung der Leistungsfähigkeit auch die Ausarbeitung mehrere Untervarianten mit Knotenpunktgestaltungen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsgutachten kann beurteilt werden, ob auch mit dem Bau von nur einer, dann auf zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr betriebenen Tunnelröhre die verkehrliche Leistungsfähigkeit erreicht werden kann.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der ergänzenden hydrogeologischen und verkehrlichen Untersuchungen kann dann anschließend sowohl die Machbarkeit als auch die Wirtschaftlichkeit einer Umsetzung mit nur einer Tunnelröhre im Vergleich zur bisherigen Planung mit zwei Tunnelröhren betrachtet werden. Ziel ist es, bis Endes des Jahres diese Betrachtung durch das RPS dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und anschließend dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorzulegen, sodass der Bund als Baulastträger dann entscheiden kann, ob der Weilertunnel zweistreifig mit einer Tunnelröhre oder vierstreifig mit zwei Tunnelröhren gebaut werden soll.

Bohrungen haben keinen Einfluss auf den fließenden Verkehr

Sämtliche Bohrpunkte befinden sich abseits von Hauptverkehrswegen, weshalb Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht direkt von den Arbeiten betroffen sind. Es wird allerdings kurzfristige Einschränkungen auf dem ASV Schwäbisch Hall- Gelände geben. Hierüber wurden die Anliegerinnen und Anlieger bereits informiert.

Weiter kommt es im Verlauf des asphaltierten Fußweges „Hofpfad“ durch die Bohrungen zu kleineren Einschränkungen, wobei die Nutzung des Fußwegs soweit wie möglich aufrecht erhalten bleiben soll. Ein Waldweg im Bereich der Tunneltrasse muss für etwa ein bis zwei Wochen gesperrt werden.

Das RPS hat die Stadt Schwäbisch Hall, mit der es regelmäßig zum Thema in Austausch steht, über die Bohrungen informiert.

Hintergrundinformationen:

Der Neubau des Weilertunnels ist ein komplexes Vorhaben, das in den Bedarfsplänen des Bundes im „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen ist. Vor dem Hintergrund großer Kostensteigerungen, eines übearbeiteten Bodengutachtens der Stadt sowie geringerer Verkehrsbelastung als ursprünglich angenommen, wird der Vorschlag diskutiert, statt der zwei geplanten Röhren mit vier Fahrstreifen den Weilertunnel mit einer Röhre mit zwei Fahrstreifen umzusetzen. Gründe für die Kostensteigerungen sind unter anderem die allgemeinen Kostensteigerungen, zusätzliche technische und geologische Anforderungen sowie Auflagen für den Artenschutz von Fledermäusen.

Eine Festlegung von Schwäbisch Hall zur Frage „eine oder zwei Röhren“ gab es zuletzt nicht. Vielmehr nahm der Gemeinderat die neu debattierte Variante mit zwei Fahrspuren in nur einer Tunnelröhre im Dezember 2023 zur Kenntnis. Ob eine oder zwei Röhren gebaut werden entscheidet final der Bund als Baulastträger.