Pressemitteilung

B 27: Regierungspräsidium Stuttgart beginnt mit Planung des vierspurigen Ausbaus

​Nachdem die Entscheidung der Stadt Neckarsulm nun vorliegt, den Anschluss der Binswanger Straße an die B 27 (Landkreis Heilbronn) weiter voranzutreiben, kann das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) mit dem Planungsprozess für den vierstreifigen Ausbau der B 27 beginnen. Mit dem Bau des Anschlusses der Binswanger Straße an die B 27 durch die Stadt Neckarsulm wird der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße bereits bis unmittelbar vor die Sulmbrücke umgesetzt. Daran anschließend plant nun das Regierungspräsidium Stuttgart den weiteren vierstreifigen Ausbau der B 27. Der Ausbau ist im Bedarfsplan 2016 zum Bundesverkehrswegeplan in hoher Dringlichkeit, nämlich im „Vordringlichen Bedarf“ (VB), enthalten. Damit ist der Bedarf festgestellt und Planung und Bau der Maßnahme begründet.

In einem ersten Schritt wird nun durch das RPS eine Machbarkeitsstudie durchge-führt, in der unter anderem auch die im Vorfeld des Bürgerentscheids diskutierten Alternativen (beispielsweise Troglage und Tunnellösung) auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit überprüft werden. Nach Abschluss dieser Machbarkeits-studie voraussichtlich Ende 2020 werden darauf aufbauend die städtebaulich und wirtschaftlich machbaren Alternativen in der Vorplanung genauer untersucht und über die zu bevorzugende Variante entschieden.

Die Stadt Neckarsulm begrüßt dieses Vorgehen des Regierungspräsidiums. Die Machbarkeitsstudie eröffnet einen schnellen Einstieg in die Planung und ermöglicht der Stadt, die bisher im Rahmen des Fachdialogs mit den Ratsfraktionen und der Bürgerinitiative diskutierten Ausbaumöglichkeiten in den Planungsprozess einzubringen.  
Die Stadtverwaltung Neckarsulm und das Regierungspräsidium stehen in engem Kontakt, um das städtische Bauvorhaben „B 27-Anschluss Binswanger Straße“ und das Bundesvorhaben „Vierspuriger Ausbau der B 27“ in Planung und Bau aufeinander abzustimmen. Die Stadt Neckarsulm plant schon seit langem den zusätzlichen Anschluss der Binswanger Straße an die B 27, um den Verkehr auf den Hauptverkehrsadern zu bündeln, die Innenstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Gewerbegebiete im Südosten der Stadt besser anzubinden. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Mobilitätspaktes für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm.

Mit dem Grundsatzbeschluss im Oktober für den B 27-Anschluss „Binswanger Stra-ße“ hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, die Planung auf der Grund-lage des Vorentwurfs fortzuführen und die Leistungsfähigkeit des Anschlusses zu optimieren.

Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 legt die Stadt die ausgearbeitete Entwurfspla-nung dann erneut dem Regierungspräsidium vor, um den „Gesehen“-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums zu erhalten. Mit diesem Vermerk stimmt der Bund dem Großbauprojekt zu und erklärt seine Bereitschaft, sich an den Kosten zu beteiligen. Sobald dieser Vermerk vorliegt, beantragt die Stadt beim Land die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses ist das Baurecht hergestellt. Auf dieser Grundlage finden die Ausführungsplanung und der eigentliche Bau statt. Mit dem Bau des Anschlusses soll spätestens 2024 begonnen werden.

Hintergrundinformationen zu Planungsverfahren:

Die Planung erfolgt in vier Stufen. Zunächst sind in der Vorplanung die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte der im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelten möglichen Varianten sowie deren Auswirkung auf die Umwelt zu ermitteln und zu beurteilen. Neben der Umweltverträglichkeit sind die Varianten hinsichtlich der erreichbaren Verkehrsqualität, der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Die Vorplanung schließt mit der Voruntersuchung ab, die in der Regel eine Vorzugsvariante für die Ausarbeitung in den folgenden Planungsstufen vorauswählt.

Bei der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante bis zum Vorentwurf weiter ausgearbeitet. Neben der Qualität des Verkehrsablaufs sind die Verkehrssicherheit und die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen und zu beurteilen. Weiterhin sind die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abzuarbeiten und die Einhaltung der umwelt- und naturschutzfachlichen Vorgaben darzustellen. Diese Planungsstufe schließt mit dem Vorentwurf ab.

In der Stufe der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen weiterentwickelt und mit den für ein Planfeststellungsverfahren (PFV) notwendigen Unterlagen zum Feststellungsentwurf ergänzt. Diese Unterlagen werden im Rahmen des Planfeststel-lungsverfahrens festgestellt.

Bei der Ausführungsplanung werden Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet und zum Ausführungsentwurf weiterentwickelt. Dieser ist Voraussetzung für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung. Nach Vergabe der Bauleistung kann mit dem Bau begonnen werden.