Pressemitteilung

B 27 – Sechsstreifiger Ausbau im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Aich und Leinfelden-Echterdingen/Nord

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage die europaweite Ausschreibung für die Ingenieurleistungen zur Straßenplanung für den sechsstreifigen Ausbau der autobahnähnlichen Bundesstraße B 27 im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Aich und Leinfelden-Echterdingen/Nord eingeleitet. Die Maßnahme ist seit Dezember 2016 im neuen Bedarfsplan des Bundes im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Vorhabenträger ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungsleistungen zum Vollausbau des ca. 9,15 km langen Abschnittes der autobahnähnlich ausgebauten B 27 zwischen der Anschlussstelle Aich und Leinfelden-Echterdingen/Nord auf sechs Fahrstreifen zuzüglich Seitenstreifen mit einer Kronenbreite von 36 m (Straßenquerschnitt RQ 36). Die Leistungen beinhalten die Streckenplanung im vorhandenen Trassenkorridor nach den durch den Bund eingeführten Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 2008), die Neuplanung und Anpassung der Anschlussstellen, sowie die Planung des gesetzlich erforderlichen Lärmschutzes. Des Weiteren werden die Streckenentwässerung neu konzipiert und an die aktuell geltenden Richtlinien angepasst. Für die Variantenuntersuchung werden unter anderem ein asymmetrischer Ausbau in östliche Richtung, ein symmetrischer Ausbau sowie die Kombination aus asymmetrischem und symmetrischem Ausbau untersucht.

Die Vergabe der Planungsleistungen ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Parallel dazu werden die Vorarbeiten zur Umweltverträglichkeitsstudie vergeben. Außerdem wird in Kürze der Verkehr gezählt als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung.

Bei dieser Planung handelt es sich um einen mehrstufigen komplexen Planungsprozess mit Voruntersuchung, RE-Vorentwurfsplanung und anschließendem Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Baurechts. Für jeden dieser Planungsschritte ist erfahrungsgemäß ein Zeitbedarf zwischen 1 und 2 Jahren erforderlich. Hinzu kommt der Zeitbedarf für die Einholung des Gesehenvermerks beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Demzufolge könnte das Baurecht bei optimalem Planungsverlauf frühestens im Jahr 2024 durch einen Planfeststellungsbeschluss erlangt werden.

Der Ausbau der B27 ist nicht Teil der Umsetzungskonzeption des Landes für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen, da das Projekt bereits aktiv geplant wird. 

Anlage:Übersichtskarte zur Ausbaustrecke (PDF, 177 KB)