Pressemitteilung

B 29 - Ausbau zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen - Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet - Auslegung der Planunterlagen vom 9. April bis einschließlich 8. Mai 2018

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Damit kommen wir der Beseitigung des Engpasses auf der B 29 über die Röttinger Höhe ein gutes Stück näher. Dies ist eine enorm wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahme sowohl für den Ostalbkreis als auch für die gesamten Region.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 29 zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart. 

Regierungspräsident Wolfgang Reimer zeigte sich angesichts dieses wichtigen Schrittes erfreut: „Damit kommen wir der Beseitigung des Engpasses auf der B 29 über die Röttinger Höhe ein gutes Stück näher. Dies ist eine enorm wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahme sowohl für den Ostalbkreis als auch für die gesamten Region.“ 

Gegenstand der Planfeststellung ist der dreistreifige Ausbau der Bundesstraße B 29 zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km. Die Baustrecke beginnt ca. 500 m östlich der Anschlussstelle Lauchheim-Ost (Bauende der Ortsumgehung Lauchheim) und endet vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen.

Auf halber Strecke befindet sich der Knotenpunkt „Röttinger Höhe“, über den die Kreisstraße K 3200 und ein öffentlicher Weg zum Holzsubmissionsplatz angeschlossen sind. Dieser Knotenpunkt soll als Ampelkreuzung mit abgeflachter Kuppe ausgebaut werden. In den Steigungsabschnitten aus Richtung Lauchheim und Bopfingen sind Zusatzfahrstreifen geplant. Im Bereich der Röttinger Höhe werden die Zusatzfahrstreifen aus beiden Richtungen über den Knotenpunkt geführt und erst in den Gefällestrecken eingezogen. Bestandteil der Planung ist außerdem die Anlage eines Radweges zwischen den Knotenpunkten „Lauchheim-Ost“ und „Röttinger Höhe“. 

Es ist mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren zu rechnen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt aufgrund der bestandsnahen Trassenführung abschnittsweise mit Vollsperrung der jeweiligen Abschnitte. 

Zudem sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen, um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Hierzu gehören z.B. die Anlage von Feldhecken und Baumreihen, die Anlage und Entwicklung von Gehölzstrukturen mit extensiven Wiesenflächen, das Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Kästen für Fledermäuse, die Renaturierung eines verdolten Grabenabschnitts sowie die Waldumwandlung und Wiesenextensivierung nordöstlich des Stausees Stockmühle. 

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 8,7 Mio. € und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. 

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 9. April bis einschließlich 8. Mai 2018 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Lauchheim, Bopfingen und Westhausen eingesehen werden. Bis einschließlich 22. Mai 2018 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorab ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar. 

Planskizze(pdf, 688 KB)