Pressemitteilung

B 29: Ausbau zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Baupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am Donnerstag, 22. Dezember 2022, den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 29 zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen erlassen. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Mit der genehmigten Planung soll der dreistreifige Ausbau der Bundesstraße B 29 zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen auf einer Länge von zirka 2,8 Kilometern realisiert werden. Die Baustrecke beginnt etwa 500 Meter östlich der Anschlussstelle Lauchheim-Ost und endet vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen. Auf halber Strecke befindet sich der Knotenpunkt „Röttinger Höhe“, über den die Kreisstraße K 3200 und ein öffentlicher Weg zum Holzsubmissionsplatz angeschlossen sind. Dieser Knotenpunkt soll als mit einer Ampel geregelten Kreuzung mit abgeflachter Kuppe ausgebaut werden. In den Steigungsabschnitten aus Richtung Lauchheim und Bopfingen sind Zusatzfahrstreifen geplant. Bestandteil der Planung ist außerdem die Anlage eines Radweges zwischen den Knotenpunkten „Lauchheim-Ost“ und „Röttinger Höhe“.

Nach Anhörung und sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Argumente waren die alternativen Ausbauvarianten, welche zu größeren Eingriffen in Natur, Landschaft und Reche Dritter geführt hätten, nicht zu bevorzugen. Der nun erlassene Planfeststellungsbeschluss ermöglicht den zügigen Ausbau der Strecke und die damit verbundene Entschärfung des Unfallschwerpunkts in diesem Abschnitt.

Mit dem Vorhaben sind zwangsläufig auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben werden soweit wie möglich vermieden beziehungsweise minimiert. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden dabei kompensiert. Dies soll zum Beispiel durch den Rückbau versiegelter Flächen, die Anlage und Entwicklung von Gehölzstrukturen mit extensiven Wiesenflächen, der Anlage von Baumreihen, der Anbringung von Nisthilfen und -kästen für Vögel und Fledermäuse, der Renaturierung eines verdolten Grabens und der Entwicklung von extensivem Grünland und Ergänzung des Ufergehölzsaums entlang der Jagst erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 30. Januar, bis einschließlich Montag, 13. Februar 2023, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de  unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht. Zusätzlich liegen der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen in diesem Zeitraum bei den Städten Bopfingen und Lauchheim zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachungstexte sind ab Donnerstag, 19. Januar 2023 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.