Pressemitteilung

B 29 bei Schwäbisch Gmünd - Hussenhofen (Ostalbkreis)

Aufgrund der starken Bauwerksschäden an der Remsbrücke bei Schwäbisch Gmünd-Hussenhofen (Ostalbkreis) ist es dringend erforderlich, diese wieder instand zu setzen.

Die Arbeiten hierzu beginnen am Montag, 19. Juni 2017 und erfolgen auf der B 29 in zwei Bauabschnitten. Die Bauzeit dauert voraussichtlich 4 Monate.

Im Abschnitt 1 wird zunächst auf der Nordseite der Brücke (Fahrtrichtung von Aalen nach Schwäbisch Gmünd) mit der Einrichtung der Baustelle und der Verkehrssicherung begonnen. Nach kleineren Erdarbeiten und dem Einbau des Traggerüstes, erfolgt der Abbruch des Geländers und der Schutzeinrichtung, sowie der Abbruch der Brückenkappe. Anschließend wird die Betonunterlage vorbereitet, grundiert, kratzgespachtelt, versiegelt und abgedichtet. Erst dann kann mit dem Einbau der neuen Brückenkappe begonnen werden. Abgeschlossen werden die Arbeiten mit der Installation der neuen Schutzeinrichtung und des neuen Geländers.

Nach Beendigung des ersten Bauabschnitts wird dann der südliche Brückenteil (Abschnitt 2 Fahrtrichtung von Schwäbisch Gmünd nach Aalen) in gleicher Weise instand gesetzt.

Da von der Sanierung größtenteils nur die Brückenkappen betroffen sind, kann die Verkehrseinschränkung auf der B 29 gering gehalten werden. Es ist mit den Beteiligten vereinbart, die vorhandene Fahrbahnbreite von 8,50 m auf 6,50 m zu verringern (3,25 m je Fahrstreifen). Somit kann auf eine halbseitige Sperrung verzichtet werden. Während den Baumaßnahmen beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen 50 km/h.

Eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung erfolgt nur kurzzeitig, beim Auf- und Abbau der transportablen Schutzeinrichtungen sowie während den Abbrucharbeiten der Brückenkappen. Der Abbruch der Brückenkappen erfolgt deshalb nur in der Zeit zwischen 20:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens und dauert nur wenige Tage, um die Verkehrsbeeinträchtigungen gering zu halten.

Bauarbeiten im Bereich über der L 1161 (Behebung von Anfahrschäden, Auf- und Abbau der Traggerüste, Kappenabbruch) können nur abschnittsweise erfolgen, da auch hier keine Vollsperrung vorgesehen ist. Von den vorhandenen drei Fahrstreifen der L 1161 wird, je nach Baufortschritt, immer eine Fahrspur gesperrt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Allgemeine Informationen über Straßenbaustellen im Land können dem Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de entnommen werden.