Pressemitteilung

B 29: Planfeststellungsverfahren zum Ausbau zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen (Ostalbkreis)

Durchführung einer Online-Konsultation

Straßenbaupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 29 zwischen Lauchheim und Bopfingen-Aufhausen als nächsten Verfahrensschritt eine Online-Konsultation durchführen. Die Online-Konsultation ersetzt dabei den Erörterungstermin als Präsenzveranstaltung. Grund dafür ist die aktuelle Verbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus und der aktuell immer noch sehr hohen Inzidenzwerte.

Bei der Online-Konsultation wird den am Verfahren Beteiligten und den Einwenderinnen und Einwendern die Erwiderung der Bundesstraßenverwaltung (Vorhabenträgerin), vertreten durch die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgart, auf ihre Stellungnahmen und Einwendungen durch Einstellung in eine geschützte Ablage im Internet zugänglich gemacht. Die Zugangsdaten übermittelt die Planfeststellungsbehörde den Betroffenen durch individuelle Benachrichtigung. Die am Verfahren Beteiligten sowie die Einwenderinnen und Einwender erhalten die Gelegenheit, sich zu der Erwiderung der Vorhabenträgerin bis einschließlich Freitag, 8. April 2022, schriftlich per E-Mail oder postalisch zu äußern.

Die Durchführung der Online-Konsultation wird vorab in den betroffenen Städten Bopfingen und Lauchheim ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Aktuelle Erörterungstermine abrufbar.

Bekanntmachungstext (pdf, 130 KB)