Pressemitteilung

B 492: Lücke zwischen Hermaringen und Brenz wird geschlossen

​Die Lücke auf der 2,1 Kilometer langen Strecke zwischen Hermaringen und Brenz der B 492 kann endlich geschlossen werden. Das zuständige Baureferat des Regierungspräsidiums
Stuttgart hat die Ausschreibung der Ausbaumaßnahme bereits veröffentlicht. Dies teilten das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Stuttgart am Freitag (05. Juli) mit.

Voraussetzung dafür war, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Vorhaben in sein Straßenbauprogramm aufgenommen hat, was nun geschehen ist, wie das BMVI diese Woche mitteilte.


Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg erläuterte: „Der Ausbau der B 492 ist ein wichtiger Schritt, die Verkehrssicherheit zu stärken und den Verkehrsfluss zu verbessern. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind vor
allem für die Menschen hier im ländlichen Raum notwendig und wichtig. Die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten, bleibt in den kommenden Jahren die größte Herausforderung der Verkehrspolitik.“

Der Stuttgarter Regierungspräsident, Wolfgang Reimer, sagte: „Der anstehende Ausbau der B 492 ist nicht nur ein weiterer Baustein für die Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum, sondern auch ein wichtiger Beitrag für den Schutz unseres
Grundwassers, weil das Straßenoberflächenwasser nicht mehr in das Grundwasser versickert.“

Bei diesem Bauvorhaben werden die sogenannten Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) angewendet.


Die Kosten für den Ausbauabschnitt zwischen Hermaringen und Brenz werden sich nach Angaben des Regierungspräsidiums voraussichtlich auf circa 18 Millionen Euro belaufen. Die Planung, Vergabe und Bauaufsicht des Projekts sind für die Straßen-bauverwaltung mit hohem organisatorischem und personellem Aufwand verbunden.


Das Verkehrsministerium geht davon aus, den Bauauftrag zum Ende des Jahres 2019 vergeben zu können. Der Bau der Maßnahme könnte demnach im ersten Quartal 2020 beginnen.

Hintergrundinformationen:
Das Baurecht für den nun vom Bund freigegebenen Ausbauabschnitt zwischen Hermaringen und Brenz wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.2015 erlangt. Im Rahmen der Ausführungsplanung und nach Auswertung der im Jahre 2017 durchgeführten ergänzenden Baugrunduntersuchungen hatte sich gezeigt, dass das ursprünglich für die B 492 vorgesehene Gründungskonzept überarbeitet werden muss. Grund dafür waren der nicht tragfähige Untergrund und das vorhandene Wasserschutzgebiet. Für die Herstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes müssen nun über die gesamte Länge sogenannte vermörtelte Rüttelstopfsäulen eingebracht und eine Geogitter-Matratze eingebaut werden. Ursprünglich waren zur Gründung nur in geringen Umfang Schotterstopfsäulen vorgesehen. Da dieser zusätzliche Spezialtiefbau weitere statische Berechnungen und Untersuchungen erforderte und in die Planung eingearbeitet werden musste, hat sich der ursprünglich geplante Zeitablauf verzögert.


Im Jahr 2006 wurde für das Vorhaben noch von Kosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro ausgegangen. Vor allem durch die nun erforderliche sehr aufwändige Gründung, die alleine rund 9 Millionen Euro Mehrkosten verursacht hat, haben sich die Kosten der Baumaßnahme erheblich erhöht. Aber auch die weitere Detaillierung in der Ausführungsplanung sowie die allgemein gestiegenen Baukosten – im Zeitraum zwischen 2006 und 2019 haben sich laut den vom statistischen Bundesamt ermittelten Bauleistungspreisen die Baukosten im Bereich des Straßenbaus um annähernd 50 Prozent erhöht – haben dazu geführt, dass sich die Kosten des Vorhabens nun auf knapp 18 Millionen Euro belaufen.