Pressemitteilung

BAB A 6 - Ausbau im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen sowie zwischen Öhringen und Kupferzell

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen (Planungsabschnitt 2) sowie zwischen Öhringen und Kupferzell (Planungsabschnitt 3) eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Gegenstand der Planfeststellung ist der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen (Planungsabschnitt 2) sowie zwischen Öhringen und Kupferzell (Planungsabschnitt 3). Die Planung ist Teil der Gesamtplanung für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgrenze Baden-Württemberg / Bayern, die in insgesamt sechs Planungsabschnitte aufgeteilt ist.

Die Baustrecke des Planungsabschnitts 2 (Bretzfeld bis Öhringen) beginnt ca. 700 m östlich der Anschlussstelle Bretzfeld bei BAB-km 652+000 und endet ca. 1,85 km westlich der Anschlussstelle Neuenstein bei BAB-km 663+500. Die Streckenlänge beträgt 11,5 km. Die Anbindung an das nachgeordnete Netz erfolgt über die umzubauende Anschlussstelle Öhringen. Bestandteil der Maßnahme ist außerdem die Erweiterung des Parkplatzes mit WC-Anlage (PWC-Anlage) „Sommerhalden“ und der PWC-Anlage „Öhringen“. Neben dem sechsstreifigen Ausbau der A 6 umfasst die Baumaßnahme auch den Neubau von vier Überführungsbauwerken und acht Unterführungsbauwerken, davon drei Talbrücken, entlang des Streckenabschnitts. Als Folge des Ausbaus der A 6 müssen mehrere kreuzende und parallel verlaufende Straßen und Wege sowie Ver- und Entsorgungsleitungen an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Die Bauzeit beläuft sich auf ca. fünf Jahre.
     
Die Baustrecke des Planungsabschnitts 3 (Öhringen bis Kupferzell) beginnt ca. 1,85 km westlich der Anschlussstelle Neuenstein bei BAB-km 663+500 und endet ca. 800 m östlich der Anschlussstelle Kupferzell bei BAB-km 673+500. Die Streckenlänge beträgt ca. 10 km. Neben dem sechsstreifigen Ausbau der A 6 umfasst die Baumaßnahme auch den Neubau der kompletten Entwässerung einschließlich der Straßenoberflächenwasserbehandlungsanlagen, den Neubau von sechs Überführungsbauwerken und acht Unterführungsbauwerken sowie die Umgestaltung der Anschlussstellen Neuenstein und Kupferzell. Die kreuzenden Straßen und Wege werden größtenteils in ihrer Lage belassen und an die Ausbauplanung angepasst. Entsprechendes gilt für die Tank- und Rastanlage „Hohenlohe Nord“. Die Bauzeit beläuft sich auf ca. ein Jahr.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören für den Planungsabschnitt 2 z. B. die Entwicklung von Feldgehölzen, das Anbringen von Nistkästen und Fledermauskästen, die Anlage von Streuobstwiesen, die Rekultivierung von verdichteten Böden und die Verlegung des Laubachs mit Entwicklung der Ufervegetation. Für den Planungsabschnitt 3 zählen hierzu z. B. die Entwicklung von Magerwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Gehölzgruppen, die Entwicklung eines Gewässerrandstreifens, die naturnahe Gestaltung des Gewässerverlaufs entlang des Hirschbachs und der Sall, das Anbringen von Fledermauskästen und das Aufhängen von Vogelnistkästen.

Die Baukosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen und belaufen sich für den Planungsabschnitt 2 auf ca. 198 Mio. €, für den Planungsabschnitt 3 auf ca. 140 Mio. €.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich 26.03.2018 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Bretzfeld, Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Waldenburg und Kupferzell eingesehen werden. Bis einschließlich 11.05.2018 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Äußerungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Anlage:2 Planskizzen (pdf, 2,7 MB)