Pressemitteilung

Baulichen Maßnahmen im Bahnhof Renningen im Zuge der Reaktivierung der Hermann-Hesse-Bahn (LK Böblingen)

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die baulichen Maßnahmen im Bahnhof Renningen im Zuge der Reaktivierung der Hermann-Hesse-Bahn erlassen. Vorhabenträger ist der Landkreis Calw.

Die Württembergische Schwarzwaldbahn führt von Stuttgart nach Calw. Sie wurde im Jahr 1872 in Betrieb genommen. Derzeit endet sie in Richtung Westen in Weil der Stadt. Der Betrieb des restlichen Streckenabschnitts – eingleisige Strecke zwischen Weil der Stadt und Calw – wurde 1988 eingestellt.

Der Landkreis Calw strebt nach der Übernahme des Streckenabschnitts die Wiederinbetriebnahme ab beziehungsweise bis Renningen an. In mehreren Abschnitten hat der Landkreis die dafür notwendigen Maßnahmen, die überwiegend im Regierungsbezirk Karlsruhe liegen, beantragt. Einige dieser Maßnahmen sind bereits durch das Regierungspräsidium Karlsruhe planfestgestellt.

Ein Teilabschnitt der Strecke der Hermann-Hesse-Bahn betrifft den Bahnhof in Renningen, wofür das Regierungspräsidium Stuttgart die zuständige Planfestellungsbehörde ist. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Erweiterung des Bahnhofes Renningen um ein sogenanntes Stumpfgleis und einen Außenbahnsteig sowie die dafür erforderliche Anpassung der DB-Infrastruktur.

Derzeit verkehrt von der Haltestelle Schwabstraße in Stuttgart bis Weil der Stadt die S 6. Zwischen Renningen und Magstadt verkehrt die S 60. In Renningen besteht die Möglichkeit des Umstiegs von der S 6 zur S 60.
Die Züge sollen nach dem künftigen Betriebsprogramm  der Hermann-Hesse-Bahnab Renningen verkehren und damit Fahrgästen mit einem einmaligen Umstieg einen Anschluss an die S 6 Richtung Stuttgart und die S 60 Richtung Sindelfingen/Böblingen ermöglichen.

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe, die als Teil des Vorhabens in die Natur und Landschaft erfolgen, sind unter anderem die Aufwertung von an die Maßnahme angrenzende Teilflächen durch Anpflanzung von Sträuchern und die Umwandlung von Acker in Magergrünland sowie eine Wildobst-Reihe auf Gemarkung der Gemeinde Ostelsheim im Landkreis Calw vorgesehen.

Für die Baumaßnahme ist eine Bauzeit von rund vier Monaten vorgesehen. Für den Einbau der Weichen muss die Bahnstrecke für ein Wochenende gesperrt werden. An diesem Wochenende finden die Arbeiten dann sowohl tagsüber als auch nachts statt. In dieser Zeit kann es zu erheblichen Lärmbelästigungen kommen. Die Betroffenen werden über Art und Dauer der Maßnahmen und über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen rechtzeitig informiert. Abgesehen von diesem einen Wochenende finden die Bauarbeiten ausschließlich tagsüber statt.

Im Anhörungsverfahren sind keine Einwendungen von Privatpersonen eingegangen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Städten Renningen und Weil der Stadt zur Einsicht ausgelegt.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung im Juli auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext wird dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen abrufbar sein.