Pressemitteilung

Begrenzung von Trifluoracetateinleitungen

​Mitte September hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bei einem Forschungsprojekt erstmalig Hinweise auf eine Verunreinigung des Neckars mit Trifluoracetat - etwa ab der Höhe von Bad Wimpfen - erhalten. Die folgenden Untersuchungen in den flussabwärts gelegenen Trinkwasserfassungen konnten Trifluoracetat in vom Neckar beeinflussten Trinkwasserfassungen in Konzentrationen über dem Maßnahmewert von10 µg/l nachweisen. Als unmittelbare Maßnahme nahmen die betroffenen Wasserversorger besonders belastete Brunnen vom Netz und erhöhten die Zumischung unbelasteten Wassers.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte umgehend die relevante Einleitungsquelle überprüft und eine intensive Untersuchung der einzelnen Abwasserströme veranlasst. Die Produktion von Trifluoressigsäure, aus der sich die größte Trifluoracetat-Fracht ergab, wurde kurzfristig eingestellt und die Produktion eines weiteren Stoffes, bei der Trifluoracetat in geringeren Mengen in das Abwasser gelangt, gedrosselt.

Das Regierungspräsidium sieht die Notwendigkeit der rechtlichen Begrenzung der Trifluoracetat-Einleitung in den Neckar zum Schutz des Trinkwassers; dies auch vor dem Hintergrund, dass der Betrieb mitgeteilt hat, dass er die gedrosselte Produktion diese Woche wieder erhöhen möchte und über die Wiederinbetriebnahme der Anlage zur Herstellung von Trifluoressigsäure nachdenkt. Im Rahmen einer Anordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart soll eine kurzfristige Begrenzung der Einleitung mit dem Ziel, im Neckar den Wert von 10 µg/l nicht zu überschreiten, erfolgen. Bis Mitte 2017 sind darüber hinaus weitere Anstrengungen des Einleiters notwendig, um den langfristigen Schutz des Trinkwassers sicherstellen zu können. Dieses zweigestufte Vorgehen ist notwendig, um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, die hierzu erforderlichen technischen Änderungen herbeizuführen. Das Unternehmen wird nun zu diesem Vorgehen angehört. 

Hintergrundinformation:
Für Trifluoracetat gibt es keinen rechtlich festgelegten Grenzwert. Verunreinigungen im Trinkwasser sind aber aus Vorsorgegründen zu minimieren. Das Umweltbundesamt hat für diese Substanz, da Trifluoracetat auch als Abbauprodukt eines Pflanzenschutzmittels entstehen kann, einen gesundheitlichen Orientierungswert von 1 µg/l im Trinkwasser festgelegt und einen Maßnahmewert von 10 µg/l abgeleitet. Gehalte bis zur Höhe des Maßnahmewerts können vorübergehend geduldet werden. Bei den stattgefundenen Beprobungen des Trinkwassers am unteren Neckar wurde der Maßnahmewert weitgehend unterschritten, im Ortsnetz einer Gemeinde wurden allerdings bis zu 22 µg/l nachgewiesen.