Pressemitteilung

Bekanntmachung der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Heilbronn

​Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat den Luftreinhalteplan für die Stadt Heilbronn aufgrund der gemessenen Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität fortgeschrieben. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde heute amtlich bekanntgemacht und wird vonMontag, 10. August, bis einschließlich Montag, 24. August 2020, bei der Stadt Heilbronn sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt.

„Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans gehen wir weitere wichtige Schritte hin zu besserer Luft. Maßnahmen wie Tempolimits und der Einsatz von Filtersäulen wurden bereits von der Stadt Heilbronn zügig umgesetzt und zeigen ihre Wirkung“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer anlässlich der Bekanntmachung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans.

Der Plan enthält folgende Maßnahmen:

M1    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Innenstadt
M2    Selektives Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen
M3    Einsatz von Filtersäulen (Filter Cubes)
M4    Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs
M5    Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie Parkplätze für Elektrofahrzeuge
M6    Stärkung des Radverkehrs
M7    Digitalisierung des Verkehrs
M8    Intensivierung des Neubürgermarketings

Die 2. Fortschreibung sieht außerdem als optionale Maßnahme M9 die Einführung eines streckenbezogenen Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI ab 1. April 2021 vor, sollte der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid mit den genannten Maßnahmen M1 bis M8 nicht eingehalten werden.

Der Plan liegt im genannten Zeitraum an den folgenden Stellen aus:

  • Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstr. 49, Foyer im Erdgeschoss zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
     
  • Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bitten wir zu beachten, dass derzeit zur Aufrechterhaltung wesentlicher Verwaltungsfunktionen alle Dienstgebäude des RPS für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sind. Bitte sehen Sie den Luftreinhalteplan daher möglichst über die RPS-Internetseite ein. Alternativ kann während der Dienstzeiten an der Pforte des RPS, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Eingang A, nach telefonischer Terminvereinbarung der Plan eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 0711/904-11160 an.


Hintergrundinformation:
Vor der Bekanntmachung der 2. Fortschreibung war der Entwurf von 18. Mai bis 17. Juni 2020 öffentlich ausgelegt worden. Stellungnahmen waren bis einschließlich 1. Juli 2020 möglich. Bis zum Ablauf der Frist sind 11 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Privatpersonen eingegangen, die bei Fertigstellung des Luftreinhalteplans berücksichtigt und in einem separaten Kapitel im Luftreinhalteplan behandelt wurden.

Anlage:
Bekanntmachungstext (PDF, 281 KB)