Pressemitteilung

Bekanntmachung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart fertiggestellt. Der Plan wurde heute amtlich bekanntgemacht.

Die 5. Fortschreibung dient dazu, dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Rechnung zu tragen. Die 5. Fortschreibung sieht als optionale Maßnahme M1 ein zonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI im Bereich des Talkessels und für die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen zum 1. Juli 2020 für den Fall vor, dass der gesetzliche Grenzwert für NO2 im Jahr 2020 nicht eingehalten werden kann.

Grundlage für die Entscheidung, ob auf die kleine Umweltzone mit Verkehrsverboten für Diesel unter Euro 6/VI verzichtet werden kann, ist die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Dort wurde festgelegt: „Sollte der 3-Monatswert im April 2020 prognostisch ergeben, dass der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten wird, wird von der Maßnahme M1 mangels Erforderlichkeit abgesehen.“

Die Ermittlung des 3-Monats-Mittelwert wird von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im April 2020 erfolgen. Dabei sind alle verwertbaren Messstationen, also die Dauermessstellen des Luftmessnetzes sowie die einzelnen Sondermessstellen mit Passivsammlern, die im Stuttgarter Stadtgebiet verteilt und im Luftreinhalteplan (5. Fortschreibung) aufgeführt sind, zu berücksichtigen. Aus diesen Ergebnissen wird eine Prognose unter Berücksichtigung der Besonderheiten des ersten Quartals 2020 für den Jahresmittelwert erstellt.

Nach Kenntnis dieser Prognose wird über die Erforderlichkeit eines zonalen Verkehrsverbotes (Maßnahme M1) unter Berücksichtigung der aktuellen Lage entschieden werden.

Die Beschreibung der Maßnahme kann im Detail dem Luftreinhalteplan entnommen werden. Dieser liegt von kommenden Montag, 30. März 2020 bis einschließlich Dienstag, 14. April 2020 während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang A, Pforte, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bitten wir folgendes zu beachten:
Derzeit sind zur Aufrechterhaltung wesentlicher Verwaltungsfunktionen alle Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Stuttgart für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Bitte sehen Sie daher möglichst den Luftreinhalteplan über die RPS-Internetseite ein. Alternativ kann bei der Pforte des Regierungspräsidiums Stuttgart nach telefonischer Terminvereinbarung ein ausgedrucktes Exemplar abgeholt werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 0711/904-11160.

Hintergrundinformation:
Vor der Bekanntmachung der 5. Fortschreibung war der Entwurf vom 16. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020 öffentlich ausgelegt worden. Stellungnahmen waren bis einschließlich 29. Januar 2020 möglich. 12 Privatpersonen sowie 14 Organisationen und Kommunen haben Stellung genommen. Diese Stellungnahmen wurden in einem separaten Kapitel im Luftreinhalteplan behandelt.

Optionale Maßnahme M1 (pdf, 12 KB)
Bekanntmachungstext (pdf, 272 KB)