Pressemitteilung

Beratender Ausschuss kommunale Sportstätten im Regierungsbezirk Stuttgart - Regierungspräsidium Stuttgart schlägt Förderprojekte vor

​Der Ausschuss der kommunalen Sportstättenbauförderung für den Regierungsbezirk Stuttgart hat unter Vorsitz des Regierungspräsidiums Stuttgart heute (17. April) über das Förderprogramm 2018 beraten und dem Kultusministerium einen Vorschlag vorgelegt. Dem Ausschuss gehört jeweils ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und zwei Vertreter des Württembergischen Sportbundes (WLSB) an.

In Vertretung des durch die Teilnahme an einer Delegationsreise verhinderten Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer leitete Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch die Sitzung. Sie verabschiedete Bürgermeister Harry Brunnet, Hardthausen am Kocher, der in seiner Funktion als Vizepräsident des Gemeindetags dem Gremium 13 Jahre lang angehörte und bedankte sich im Namen des Ausschusses für seine stets konstruktive und engagierte Mitarbeit im Ausschuss.

Das Land Baden-Württemberg fördert kommunale Sportstätten seit 2006 wieder als einzelne Projekte. Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen, welche vielseitig nutzbar sind und sowohl für den Schulsport als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen genutzt werden.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Viele Kommunen können sich eine neue oder sanierte Sporthalle nur dank der Fördermittel des Landes leisten. Das kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute, von den Schülern über die Vereinsmitglieder bis hin zu Seniorengruppen.“

Ein neuer Trend geht zu sogenannten Kalthallen, in denen witterungsgeschützt Sport getrieben werden kann, aber auf eine aufwändige und energieintensive Beheizung verzichtet wird. Das senkt die Bau- und Betriebskosten für die Kommunen. Einen Schwerpunkt der Anträge im Programmjahr 2018 bilden auch die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenspielfelder: Diese sind ohne Erholungspausen permanent nutzbar und braucht weniger Pflege und Bewässerung.

Auch dieses Jahr wurden mehr Mittel beantragt als zur Verfügung standen. Für die 77 beantragten Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 133 Mio. Euro und beantragter Zuwendungshöhe von rund 17 Mio. Euro standen Fördermittel in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro für den Regierungsbezirk Stuttgart zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30 % der förderfähigen Kosten. Das Regierungspräsidium hat die Projekte geprüft und vergleichend bewertet. Der Beratende Ausschuss hat die Prioritätenliste des Regierungspräsidiums beraten und ihr zugestimmt.

Diese Vorschlagsliste wurde nun dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgelegt, welches aus den Vorschlägen der vier Regierungspräsidien ein Landesprogramm aufstellt und bekannt gibt. Das Regierungspräsidium erstellt anschließend die Förderbescheide.