Pressemitteilung

Besuch von Frau Regierungsvizepräsidentin Dr. Alexandra Sußmann beim Betriebshof Bolheim des Landesbetriebes Gewässer in Herbrechtingen-Bolheim

​Regierungsvizepräsidentin Dr. Alexandra Sußmann demonstrierte bei ihrem heutigen Vor-Ort-Besuch beim Betriebshof Bolheim des Landesbetriebes Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart in Herbrechtingen-Bolheim, wie wichtig die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für den Hochwasserschutz und die Wasserkraftnutzung für eine bleibende ökologische Gewässerentwicklung an der Brenz sind. Der Landesbetrieb steckt einen großen Teil seiner Arbeit in die ökologische Gewässerentwicklung. Dabei sorgt die richtige Pflege der renaturierten Brenzabschnitte dafür, dass der gewünschte naturnahe Flusslebensraum dauerhaft entsteht und erhalten bleibt.

Die Besonderheit der Gewässerunterhaltung an der Brenz ist das Mähen von Wasserkraut. Regierungsvizepräsidentin Dr. Alexandra Sußmann machte sich heute selbst ein Bild von den einzigartigen Arbeiten und übernahm dabei sogar selbst das Steuer des Mähbootes. „Der Mähbooteinsatz ist wichtig für das Gleichgewicht zwischen Nutzbarkeit und einem guten ökologischen Zustand der Brenz“, betonte Dr. Sußmann beeindruckt.

Je nach Witterung und Abfluss wächst das Wasserkraut von Mai bis Oktober. Das Wasserkraut staut den Wasserabfluss und kann den Wasserspiegel um mehr als einen Meter anheben. Ohne das Mähen bestimmter Abschnitte würde die Talaue auch bei normalem Wasserabfluss teilweise überschwemmt werden. Abgestorbenes und danach abgetriebenes Wasserkraut würde die Wasserkraftanlagen beeinträchtigen.

Weitere Stationen der Regierungsvizepräsidentin waren die neu angelegten Flussschlingen an der Brenz im Eselsburger Tal unterhalb der Bindsteinmühle. Ein einseitig angeschlossener Altarm, welcher Fischen und anderen Wasserlebewesen als Rückzugsbereich dient, komplettiert diese Renaturierungsmaßnahme. Sie ist eine von insgesamt sieben renaturierten Teilstrecken, die das Regierungspräsidium Stuttgart an der Brenz im Landkreis Heidenheim in den Jahren 2010 bis 2014 verwirklicht hat.

Für das Regierungspräsidium Stuttgart zeigt das Beispiel Brenz den Bewusstseins-wandel im Umgang mit Gewässern. Früher ist es ausschließlich darum gegangen, einen Fluss nutzbar zu machen. Heute werden europaweit Renaturierungen umgesetzt, um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (siehe ergänzende Informationen) zu erfüllen und wieder einen guten ökologischen Zustand der Gewässer herzustellen. Die Brenz profitiert durch die ökologische Vernetzung von Lebensräumen, die naturnahe Ufergestaltung sowie die Wiederherstellung eines naturraumtypischen Gewässerlaufs.
 

Ergänzende Informationen:

Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium
Das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesbetrieb Gewässer, ist seit der Verwaltungsreform 2005 nicht nur für die Unterhaltung und den Ausbau, sondern auch für die ökologische Entwicklung der Fließgewässer erster Ordnung wie die Brenz zuständig. Hierbei werden von den Betriebshöfen des Regierungspräsidiums insgesamt 706 Kilometer Fließstrecke betreut. Die Brenz wird vom Betriebshof in Herbrechtigen-Bolheim unterhalten. Als Flussgebietsbehörde und Träger der Unterhaltungslast ist das Regierungspräsidium Stuttgart auch für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Rahmen der Zielerreichung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie zuständig. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der gute ökologische und chemische Zustand aller Fließgewässer. Dazu liegen Bewirtschaftungspläne mit konkreten Umweltzielen und Maßnahmenprogrammen vor. Die Renaturierungsmaßnahmen an der Brenz sind im Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie genannt.

Der Wasserkrautschnitt lässt sich bis zum 30-jährigen Krieg zurückverfolgen. Im 19. Jahrhundert musste die gesamte männliche Bürgerschaft der Brenzanliegergemeinden jährlich einige Tage zur „Reinigung der Brenz“ ableisten.
Heute mähen die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums das Wasserkraut mit Mähbooten, die mit Schleppsensen oder mit Messerbalken entsprechend ausgerüstet sind. An unterhalb im Fluss angebrachten Krautrechen, wie z. B. an der Bindsteinmühle, wird das gemähte Wasserkraut geborgen und zur Kompostierung abgefahren. Jedes Jahr sind dies je nach den herrschenden Wachstumsbedingungen zwischen 1000 und 3000 Tonnen.
Im Landkreis Heidenheim sind insgesamt acht solcher Krautrechen installiert.

EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die Europäische Union hat die "Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik", kurz EG-Wasserrahmenrichtlinie, im Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Hierdurch wird eine einheitliche Basis für ein Gewässerschutzkonzept geschaffen.

Die EU-Kommission verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie folgende Ziele einer nachhaltigen Wasserpolitik:

1) Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
2) Langfristiger Schutz vorhandener Wasserressourcen
3) Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen und Dürren

Die EU-Mitgliedstaaten werden in der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, einen "guten ökologischen Zustand" für alle Oberflächengewässer und einen "guten mengenmäßigen und chemischen Zustand" für das Grundwasser zu erreichen. Der "gute ökologische Zustand" der Oberflächengewässer ist in erster Linie auf die Vielfältigkeit vorhandener Pflanzen- und Tierarten ausgerichtet. Vorausgesetzt wird dabei eine naturnahe Gewässerstruktur und die Einhaltung chemischer Emissions- und Immissionsgrenzwerte. Gemäß dem "guten mengenmäßigen Zustand" des Grundwassers dürfen Wasserentnahmen die Grundwasserneubildungsrate nicht überschreiten. Der "gute chemische Zustand" des Grundwassers ist gegeben, wenn die Schadstoffkonzentrationen die geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten und die anthropogene stoffliche Belastung nicht zur signifikanten Schädigung von Oberflächengewässern oder Feuchtgebieten führt.