Zwischen dem Marienplatz und der Seilbahnstraße wird auf der Hauptradroute 1 eine Fahrradstraße eingerichtet.Für den Abschnitt zwischen Schreiber- und Böheimstraße liegt nun der Bewilligungsbescheid vor. Das Projekt wird mit rund 886.000 Euro vom Bund und Land gefördert, um die Strecke für Radfahrende sicherer und attraktiver zu gestalten.
Die Hauptradroute 1 wird im Abschnitt zwischen Marienplatz und Seilbahnstraße schon heute von vielen Radfahrenden genutzt und momentan zur Fahrradstraße umgebaut. Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte dazu: „Mit einer Förderung unterstützen wir die Stadt Stuttgart dabei, die Hauptradrouten im Stadtgebiet attraktiver und sicherer für den Radverkehr zu machen.“
Durch die Anlage von Gehwegüberfahrten wird dem Verkehr auf der Fahrradstraße an Einmündungen und Kreuzungen Vorfahrt eingeräumt, durch Einfärben des Fahrbahnbelags wird der Verlauf der Fahrradstraße deutlich gemacht und die Verkehrssicherheit erhöht. Zusätzlich entfallen einzelne Parkplätze, um die Sichtbeziehungen an Knotenpunkten zu verbessern.
Die Gesamtkosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf 1,324 Millionen Euro. Von den Gesamtkosten werden 886.000 Euro durch Fördermittel des Landes und des Bundes übernommen. Die Förderung erfolgt nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Verbindung mit dem Bundesförderprogramm Stadt und Land.
Hintergrundinformationen:
Die Fördersumme von 886.000 Euro setzt sich wie folgt zusammen:
Mit einer Förderung von 725.000 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen.
Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: www.rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr .
Der andere Teil der Förderung in Höhe von 161.000 Euro der Zuwendung wird über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Mit dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.
Informationen dazu finden Sie beim zuständigen Bundesministerium: www.bmdv.bund.de