Pressemitteilung

Das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart legt Jahresbericht 2016 vor

​Genau 239.554 Baden-Württemberger stellten im vergangenen Jahr einen Antrag zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung. Mehr als 80.000 hiervon beantragten zum ersten Mal einen Schwerbehindertenausweis. Weitere 159.000 stellten einen Folgeantrag, um einen höheren Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten oder Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

An die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft knüpfen sich eine Reihe von beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Nachteilsausgleichen an. Beispielweise im Renten- und Krankenversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und im Steuerrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Parkerleichterungen im Straßenverkehr sowie Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beansprucht werden. Auch Vergünstigungen bei Eintrittspreisen sind je nach Veranstalter und Veranstaltungsort häufig an die Schwerbehinderteneigenschaft gekoppelt. In Baden-Württemberg leben knapp eine Million schwerbehinderte Menschen. Fast jeder zehnte Baden-Württemberger ist somit schwerbehindert und könnte über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis verfügen.

„Die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg bearbeitet neben den Verfahren zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung eine Vielzahl weiterer Verfahren und trägt damit zur Absicherung insbesondere schwächerer und hilfebedürftiger Menschen bei“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2016 des Landesversorgungsamtes beim Regierungspräsidium Stuttgart. „Hier steht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets der Mensch im Fokus, auch wenn in jedem Jahr eine Vielzahl an Anträgen und Fällen zu bewältigen ist“, so Reimer.

Im vergangenen Jahr sind an mehr als 17.000 Versorgungsberechtigte in Baden-Württemberg finanzielle Versorgungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ausgezahlt worden. Durch diese Leistungen haben unter anderem Kriegsopfer, Personen die durch eine gesetzlich vorgeschriebene Impfung geschädigt worden oder Opfer von Gewalttaten eine finanzielle Unterstützung erhalten. Rund 92 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr aus Mitteln des Bundes sowie des Landes an die betroffenen anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ausgezahlt. Diese Gelder stellen einen finanziellen Ausgleich für erlittene gesundheitliche Beeinträchtigungen dar.

In Baden-Württemberg leben noch rund 13.000 Personen, die als Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte, Witwen und gebrechliche Waisen) aus der Zeit des zweiten Weltkrieges laufende Rentenleistungen beziehen. An sie wurden im vergangenen Jahr rund 80 Millionen Euro überwiesen. Die Zahl dieser Versorgungsberechtigten geht seit Jahren aus demographischen Gründen deutlich zurück.

Rund 9.000 Personen haben im Land Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Hier steigen die Zahlen der betroffenen Berechtigten sukzessive an. Einen Antrag beim zuständigen Landratsamt kann jeder Bürger stellen, der Opfer einer Gewalttat wurde. Vorsätzliche rechtswidrige Schädigungen sind beispielsweise vorsätzlich begangene Körperverletzungsdelikte oder Sexualdelikte wie Vergewaltigungen und sexuelle Missbrauchstaten.

Das Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Stuttgart ist eine landesweit zuständige Stelle. Es übt die Fachaufsicht über alle baden-württembergischen Versorgungsämter aus, die bei den Landratsämtern oder den Stadtkreisen angesiedelt sind. Das Landesversorgungsamt ist eine zentrale Instanz in der Versorgungsverwaltung, welche die Rechtsmittel – Widersprüche gegen Ausgangsentscheidungen der Landratsämter (Versorgungsämter) sowie Klagen bei den Sozialgerichten, dem Landes- und Bundessozialgericht – bearbeitet.

Im Jahr 2016 wurden dem Landesversorgungsamt 26.132 Widersprüche nach dem Schwerbehindertenrecht und 368 Widersprüche im Sozialen Entschädigungsrecht zugeleitet. Das Widerspruchsverfahren führte in der Mehrzahl der Fälle eine endgültige Entscheidung herbei. Lediglich in rund in einem knappen Viertel der Fälle wurde gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben. Dies ist insoweit bemerkenswert, als das komplette Rechtsmittelverfahren inklusive der Gerichtsverfahren kostenfrei für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist.

Jahresbericht 2016 (pdf, 2.5 MB)