Pressemitteilung

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird für die A 6 Abschnitte zwischen Bretzfeld - Öhringen und Öhringen - Kupferzell Unternehmensflurbereinigung beantragen

Regierungspräsident Wolfgang Reimer hat am 30. August 2018 bei der jährlichen Dienstbesprechung mit dem Landrat des Hohenlohekreises Dr. Matthias Neth die Rahmenbedingungen für Unternehmensflurbereinigungen entlang der A 6 abgestimmt. Vorteil einer Unternehmensflurbereinigung ist, dass durch das Vorhaben betroffene Landwirte durch eine Verteilung des Flächenverbrauches auf mehrere Betroffene und unter Einbezug von Flächen, die bereits im Eigentum der öffentlichen Hand liegen, entlastet werden. Die Kosten für die Unternehmensflurbereinigung trägt der Bund als Bauherr.

Die A 6 wird im Zuge des Ausbaus von bisher vier auf sechs Fahrstreifen mit Stand-streifen verbreitert. Nach aktueller Gesetzeslage und dem Stand der Technik sind u. a. zusätzlich aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Lärmschutzwälle sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als auch Entwässerungseinrichtungen notwendig. Diese Maßnahmen, aus denen zusätzlicher Flächenbedarf resultiert, sind bei Maßnahmen dieser Größenordnung üblich.

Für den Ausbau der A6 zwischen Bretzfeld - Öhringen (A 6-2) und Öhringen - Kupferzell (A 6-3) kann die Flächeninanspruchnahme um 35 Hektar auf nun unter 100 Hektar verringert werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen Flächenverbrauch von ca. 4,5 Hektar pro Kilometer und ist damit zu vergleichbaren Autobahnprojekten eher gering. Zu dieser Flächenanpassung wird es eine Planänderung geben. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird Mitte Oktober 2018 einen Informationstermin für die hiervon betroffenem Landwirte veranstalten. 

Damit soll die in den letzten Wochen entstandenen Diskussionen zum Flächenver-brauch in der Öffentlichkeit versachlicht werden. Im Rahmen des A 6 Ausbaus fand eine Parteiveranstaltung der CDU „Weinsberger Tal“ statt, zu der das Regierungspräsidium Stuttgart laut Presseberichterstattung eingeladen worden sei. Eine offizielle Einladung ist jedoch beim Regierungspräsidium entgegen der Aussagen nicht eingegangen. 

Regierungspräsident Reimer betont: „Das Regierungspräsidium legt großen Wert auf frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch der Landwirte in die Planungsprozesse. Aus den Planfeststellungsunterlagen, die seit Ende Februar 2018 für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sind, ist ersichtlich, wie viel Fläche und welche Grundstücke für den Ausbau und für die Ausgleichsflächen benötigt werden. Wir kommen unseren Verpflichtungen nach und haben mehrere öffentliche Termine durchgeführt, über die Maßnahme zu informieren. Parteipolitische Veranstaltungen sind dafür nicht das richtige Format. Wir nutzen unsere Spielräume, um den Flächenverbrauich so weit wie möglich zu reduzieren. So konnten wir eine nennenswerte Reduzierung um 35 Hektar erzielen.“

Hintergrund

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Projekt „sechsstreifiger Ausbau der A 6 vom Kreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze zu Bayern“ ab 2011 kontinuierlich und umfangreich die Öffentlichkeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen mit anschließender Diskussion informiert und damit die Möglichkeit zur Beteiligung am Projekt gegeben. Insgesamt fanden 13 öffentliche Veranstaltungen für die vom Aus-bau betroffenen Gemeinden statt, die sich entlang der Ausbaustrecke befinden. Weiterhin wurde die Planung diversen öffentlichen Gremien, wie dem Kreistag, den Gemeinderäten sowie den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurde interessierten Landwirten in öffentlichen Veranstaltungen, ein übergeordnetes, naturschutzfachliches Maßnahmenkonzept vorgestellt, das vom Regierungspräsidium Stuttgart entwickelt wurde. 

Im Übrigen fanden umfangreiche Bürgerbeteiligungen in entscheidenden Phasen der Voruntersuchung (Trassenwahl) statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhielten die Möglichkeit, Stellung zu den Planungen zu beziehen. Alle eingereichten Stellungnahmen wurden fachgerecht beantwortet und können weiterhin unter Wahrung der Anonymität im Internet abgerufen werden. Das Planungsteam A 6 kann über eine eigene Mailadresse ( a6team@rps.bwl.de) jederzeit kontaktiert werden. Die Straßenbauverwaltung legt besonderen Wert auf transparente Planungen. Vorträge, Gutachten, Pläne, Texte und Ergebnisse der Voruntersuchung sind im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums eingestellt und für die Öffentlichkeit zugänglich. 

Vor der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist für jeden Planungsabschnitt, eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Informationsveranstaltung für die sich im Verfahren befindlichen Abschnitte A 6-2 und A 6-3 wurde im Juni 2017 in Öhringen durchgeführt. Das zuständige Referat der Abteilung für Straßenwesen und Verkehr hat die Öffentlichkeit über die Planfeststellung informiert.

Im Anschluss an diesen Termin wurden die Planfeststellungsunterlagen Ende Februar 2018 für einen Monat in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt.

Aus den Planfeststellungsunterlagen, die seit Ende Februar 2018 für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sind, ist ersichtlich, wie viel Fläche und welche Grundstücke für den Ausbau der beiden Abschnitte A 6-2 und A 6-3 benötigt werden.