Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge in Essingen

​Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge in Essingen ein. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Vorhabenträgerin ist die Go-Ahead Facility GmbH.

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge im Bahnhof Essingen unmittelbar an der Eisenbahnstrecke 4710 (Stuttgart - Bad Cannstatt – Aalen - Nördlingen).
 

Das Gesamtvorhaben umfasst

  • eine Wartungshalle für Triebwagen, 2-gleisig, mit Werkstatt, Lager, Verwaltung und Sozialräumen für das Werkstattpersonal;
  • eine Außenreinigungsanlage (ARA) für Triebwagen, 1-gleisig, vollständig eingehaust, ca. 120 m lang;
  • eine stationäre sanitäre Ver- und Entsorgung und Bereiche für Abstellung / Innenreinigung, jeweils mit zugehöriger Gleisanlage sowie die Anbindung an das bestehende DB Streckennetz.


Der Antrag auf Planfeststellung umfasst die Gleisanlagen, einschließlich der gleisbelasteten Bauelemente des Wartungsstützpunktes. Für die Gebäude des Wartungsstützpunktes wird getrennt davon eine Baugenehmigung beantragt. Ebenso nicht Bestandteil der Planfeststellung ist der Gleisanschluss an das öffentliche Schienennetz der DB Netz AG.

Das Gleisfeld bis zur Wartungshalle und zur Außenreinigungsanlage sowie das Gleis 100 wird elektrifiziert und mit dafür notwendigen Masten bestückt.

Von Go-Ahead werden im Bereich des Stuttgarter Netzes über 40 Fahrzeuge betrieben. Um diese Fahrzeuge im Öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen, bedarf es einer regelmäßigen Kontrolle, Pflege, Wartung und Instandhaltung. Für diese Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wird das beantragte Vorhaben benötigt.

Die Erschließung des Geländes erfolgt über die öffentliche Straße „Bahnhof“ und über den noch zu befestigenden „Sommerweg“. Als Anschluss an die Bahngleise dienen die Weichen W9 und W11. Die Böschung entlang der B29 wird neu profiliert.

Die Fahrgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt maximal 15 km/h, in Gebäuden maximal 3 km/h. Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sollen an allen Wochentagen sowohl tagsüber als auch nachts erfolgen. Im tagsüber stattfindenden Anlieferverkehr zum Wartungsstützpunkt sind ca. 10 LKW pro Woche zu erwarten.

Die Bauzeit beträgt ca. 12 - 15 Monate. Die Bauarbeiten finden an Werktagen tagsüber statt.

Zudem sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Hierzu gehören z.B. der Austausch von Boden mit Entsorgung des Bodenaushubs, die Wiederverwendung des Bodenaushubs und getrennte Lagerung von Mutterboden und Boden, Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächen, Dachbegrünung sowie Pflanzungen von Hecken.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 27. September 2017 bei der Gemeinde Essingen eingesehen werden. Bis einschließlich 11. Oktober 2017 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen ab sofort bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Anlage: Planskizze (PDF 6,3 MB)