Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für ersten Bauab-schnitt der Netzverstärkung Kupferzell-Goldshöfe (Landkreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis)

Auslegung der Planunterlagen von Montag, 6. November 2023, bis einschließlich Dienstag, 5. Dezember 2023

Straßenbaupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt der Netzverstärkung Kupferzell-Goldshöfe (NAP 8) in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Ostalbkreis ein. Durch das Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannungsleitungen verstärkt werden, um insbesondere die steigenden Einspeisemengen aus den stetig anwachsenden regenerativen Erzeugungsanlagen – zum Beispiel durch Photovoltaik und Windenenergie – aufnehmen und verteilen zu können. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind Leistungsverstärkungen bestehender 110-Kilovolt-Stromkreise. Betroffen sind die Leitungsanlagen Ellwangen – Hohenberg (Anlage 0408), Crailsheim – Jagstheim (Anlage 0409) sowie Onolzheim – Crailsheim (Anlage 0410) und Kupferzell – Hohenberg (Anlage 0325). Die Netzverstärkung dient insbesondere der Aufnahme und Verteilung steigender Einspeisung von regenerativ erzeugter Energie. Die Spannungsebene bleibt unverändert bei 110 Kilovolt.

Die geplante Erhöhung der Übertragungskapazität erfolgt unter anderem durch die Zubeseilung eines zweiten 110-Kilovolt-Stromkreises auf dem freien Gestängeplatz der bestehenden 110-kV-Freileitung Ellwangen – Hohenberg (Anlage 0408), durch Fundament- und Gestängesanierungen sowie der Erhöhung von Mast 222 dieser Anlage. Die vorhandenen Masten der 110-kV-Leitungsanlagen 0409 und 0410 werden weitestgehend standortgleich durch neue Masten ersetzt. Zusätzlich sollen zwei weitere Stromkreise aufgelegt werden. Die Maste 79 bis 86 der Leitungsanlage 0325 werden aufgrund der Einschleifung der verstärkten Stromkreise der Anlagen 0409 und 0410 in das Umspannwerk Crailsheim ersatzlos zurückgebaut. Die Maste 781A und 87A werden standortgleich neu errichtet.

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von etwa 13 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte Crailsheim und Ellwangen und der Gemeinde Rosenberg.

Ziel der Maßnahmen des ersten Bauabschnitts sind sowohl die Netzverstärkung und Leistungserhöhung der aufgeführten 110-Kilovolt-Leitungsanlagen als auch die Erhöhung der Übertragungskapazität des Umspannwerks Crailsheim.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Bauzeitenbeschränkungen zum Brutschutz, Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen und vor Verunreinigung sowie Ersatzpflanzungen.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 6. November, bis einschließlich Dienstag, 5. Dezember 2023, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Die Planunterlagen können zusätzlich in der Zeit von Montag, 6. November 2023, bis einschließlich Dienstag, 5. Dezember 2023, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Crailsheim, Ellwangen und Rosenberg eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.

Bis einschließlich Dienstag, 19. Dezember 2023, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu dem Vorhaben zu erheben.

Bekanntmachungstext (pdf, 151 KB)
Planskizze (pdf, 3 MB)