Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Netzbereinigung Leitungseinführung Umspannwerk Großgartach (Stadt- und Landkreis Heilbronn)

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für die Bereinigung der bestehenden Leitungseinführung in das Umspannwerk Großgartach eingeleitet. Durch dieses Vorhaben soll das bestehende Übertragungsnetz an das sich im Umbau befindliche Umspannwerk Großgartach angepasst werden und trägt damit zu einer Entflechtung gewachsener Anlagenstrukturen und der Umstellung vorhandener 220-kV-Anlagen auf 380 kV bei. Vorhabenträgerin ist die TransnetBW GmbH.

Gegenstand der Planfeststellung ist die Bereinigung der bestehenden Leitungen im nördlichen Bereich des Umspannwerks Großgartach, das aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen umgebaut werden muss. Dieser Umbau erfordert eine Anpassung der Leitungseinführung, insbesondere den Neubau einer weiteren 380-kV-Freileitungseinführung mit drei neuen Masten und einer Länge von etwa 1,5 Kilometern. Dafür sollen drei 220-kV-Stromkreise auf einer Länge von insgesamt etwa 4,5 Kilometern rückgebaut werden. Damit verbunden ist der Abbau von elf bestehenden Masten. Insgesamt ist mit dem Vorhaben so eine Bereinigung um acht Maste sowie etwa drei Kilometer Freileitung und somit eine Verbesserung der Kreuzungssituation geplant.

Die weiterhin bestehenden Stromkreise der am Umspannwerk ankommenden Freileitungen werden durch Umbeseilungen an die neue Leitungsführung angepasst.

Das Vorhaben betrifft die Gemarkungen Großgartach in Leingarten und Frankenbach in Heilbronn.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem zeitliche Beschränkungen bei der Baufeldfreimachung und in Brutzeiten, Baumhöhlenkontrollen oder die Errichtung eines Schutzzauns für Reptilien und Amphibien.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Die Planunterlagen sind in der Zeit von Montag, 21. September, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober 2020, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.

Zeitgleich werden die Planunterlagen in Heilbronn und Leingarten ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung sowie die dabei zu beachtenden Hinweise zu den Schutzvorkehrungen bei der Einsichtnahme in Bezug auf die Corona-Pandemie werden im Vorfeld in den Amtsblättern ortsüblich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.

Bis einschließlich 20. November 2020 haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Anlagen:
Planskizze (Quelle: TransnetBW GmbH) (PDF, 2,7 MB)
Bekanntmachungstext Heilbronn (PDF, 150 KB)
Bekanntmchungstext Leingarten (PDF, 150 KB)