Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken – Ingelfingen (Landkreis Heilbronn, Neckar-Odenwald-Kreis, Hohenlohekreis)

​Das Stuttgarter Regierungspräsidium hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken – Ingelfingen eingeleitet. Durch dieses Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannungsleitungen verstärkt werden, um vor allem die steigenden Einspeisungen regenerativ erzeugter Energie – beispielsweise durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen – aufnehmen und verteilen zu können. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbe-schlusses.

Gegenstand der Planfeststellung ist das Auflegen eines zweiten 110-kV-Stromkreises auf dem freien Gestängeplatz der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen Möckmühl – Osterburken (Anlage 0108) und Osterburken – Ingelfingen (Anlage 0109).

Zusätzlich wird auf den beiden Leitungsanlagen 0108 und 0109 sowie zwischen einem Mast (Mast 23) der Leitungsanlage 0114 und dem Umspannwerk Ingelfingen die nachrichtentechnische Verbindung erneuert. Dabei werden das bestehende Luftseil und das vorhanden Erdkabel durch ein Erdseilluftkabel ersetzt, das der Datenübertragung sowie dem Blitzschutz dient. Das Erdseilluftkabel wird an der jeweiligen Mastspitze befestigt. Als Teil der Maßnahme müssen einzelne Maste der Anlagen 0109 und 0114 geringfügig verstärkt werden. Fundamentarbeiten sind dabei nicht erforderlich.

Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 38 Kilometern, wovon rund 22 Kilometer durch den Regierungsbezirk Stuttgart verlaufen. Dabei werden die Gemarkungen der Städte und Gemeinden Künzelsau (Hohenlohekreis), Schöntal (Hohenlohekreis), Möckmühl (Landskreis Heilbronn) und Ingelfingen (Hohenlohekreis) gequert. Für den im Regierungsbezirk Karlsruhe liegenden Abschnitt, der rund 16 Kilometer umfasst, wird ein separates Verfahren durchgeführt. Die Abschnitte enden an den jeweiligen Regierungsbezirksgrenzen.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Bauzeitenbeschränkungen beispielsweise während der Hauptbrutzeit von Mastbrütern, die Einrichtung von sogenannten Tabuflächen zum Erhalt sensibler Biotopbereiche wie Nass- und Magerwiesen sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen durch das Auslegen drucklastverteilender Materialen beim Einsatz von Baumaschinen.

Die Planunterlagen können in der Zeit von 8. Juli bis einschließlich 7. August 2019 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Künzelsau, Möckmühl, Ingelfingen und Schöntal eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich, also in den Gemeinde- beziehungsweise Amtsblättern, bekannt gemacht.

Bis einschließlich 21. August 2019 haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Außerdem können die Planunterlagen von Beginn der Auslegung am 8. Juli 2019 bis zum Ende der Einwendungsfrist am 21. August 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen abrufbar.

Anlagen:
Planskizze (Quelle: LGL BW/Netze BW) und Bekanntmachungstexte