Pressemitteilung

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Neubau und Betrieb der Neckarenztalleitung, Abschnitt Eberdingen – Löchgau (Landkreis Ludwigsburg)

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der Neckarenztalleitung, Abschnitt I, Teilabschnitt Eberdingen - Löchgau, eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die terranets bw GmbH.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbe¬schlusses.

Gegenstand der Planfeststellung ist die Errichtung und der Betrieb des ersten Abschnitts der Neckarenztalleitung. Der insgesamt etwa 28 Kilometer lange Abschnitt dieser Erdgasfernleitung mit einem Durchmesser von 50 Zentimetern soll in Wiernsheim (Enzkreis) beginnen und über Eberdingen, Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Sachsenheim und Bietigheim-Bissingen bis südlich von Löchgau führen. Die Vorhabenträgerin hat für den Teilabschnitt von Eberdingen bis Löchgau, mit einer Länge von etwa 24 Kilometern, einen Antrag auf Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Für den im Regierungsbezirk Karlsruhe verlaufenden Teilabschnitt führt das Regierungspräsidium Karlsruhe ein separates Planfeststellungsverfahren durch.

Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung sowie der notwendigen technischen Einrichtungen wie beispielsweise Absperrarmaturenstationen, mit denen der Gasfluss bei Bedarf unterbunden werden kann. Für die Zwischenlagerung der Rohre während der Bauzeit werden zusätzlich trassennahe Rohrlagerplätze geplant. Die Vorhabenträgerin geht von einer Bauzeit von ungefähr einem Jahr aus.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise die Wiederherstellung von Trockenmauern, das Anlegen von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Feldlerche, Rebhuhn, Mauereidechse und Fledermaus.

Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag, 18. November, bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember 2019, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Bietigheim-Bissingen, Eberdingen, Löchgau, Oberriexingen, Sachsenheim und Vaihingen an der Enz eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.

Bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2020, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Außerdem können die Planunterlagen von Beginn der Auslegung am 18. November 2019 bis zum Ende der Äußerungsfrist am 31. Januar 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar. 

Planskizze und Bekanntmachungstexte (zip, 1.2 MB)