Pressemitteilung

Enthüllung neuer Informationstafeln im Naturschutzgebiet Ellwanger Schlossweiher (Ostalbkreis) durch Regierungsvizepräsidentin Dr. Alexandra Sußmann und Bürgermeister Volker Grab

​Im Naturschutzgebiet Ellwanger Schlossweiher am Stadtrand von Ellwangen hat die Stuttgarter Regierungsvizepräsidentin Dr. Alexandra Sußmann gemeinsam mit Bürgermeister Volker Grab heute sieben anschauliche und ansprechend gestaltete Informationstafeln offiziell freigegeben. „Damit wollen wir der Bevölkerung vor Ort und die Gäste von Ellwangen über die naturkundlichen Besonderheiten vor den Toren der Stadt informieren. Die neuen Informationstafeln geben einen guten Überblick über die bedeutenden Merkmale dieses Naturschutzgebiets“, lobte die Regierungsvizepräsidentin. Gleichzeitig erläuterte sie, dass mit den neuen Tafeln auch vermittelt wird, warum das sensible Gebiet mit Verhaltensregeln besonders schützenswert ist.

„Ich bedanke mich beim Regierungspräsidium für die Erstellung der Informationstafeln, war es doch ein Wunsch der Stadt gewesen, die Bevölkerung über das Schutzgebiet zu informieren und klarzustellen, was dort erlaubt ist und was nicht“,  stellte Grab fest. „Die Zusammenarbeit lief außerordentlich gut.“

Nach der Enthüllung einer Informationstafel konnten sich die Teilnehmer bei einem Rundgang durch das Naturschutzgebiet von der Qualität der Informationstafeln überzeugen und erfuhren weitere naturkundliche Details.
 

Ergänzende Informationen:
 

In das Projekt waren viele Kenner des Gebiets eingebunden und lieferten wertvolle Anregungen, vom Natur- und Artenschutz über die Geologie bis zu historischen Tatsachen. Auf dieser Basis konzipierte das Regierungspräsidium die verschiedenen Informationstafeln. Übersichtstafeln an den vier Hauptzugängen zum Naturschutzgebiet geben einen Überblick und eine Orientierungshilfe für Wanderer und Spaziergänger. Der Besucher erfährt: Die Ellwanger Schlossweiher und ihre Umgebung wurden 2006 durch das Regierungspräsidium Stuttgart auf einer Fläche von 63 Hektar zum Naturschutzgebiet ernannt. Schutzzweck ist die Erhaltung und Pflege einer charakteristischen Kulturlandschaft des Ellwanger Hügel- und Seenlands, die Lebensraum seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und zugleich ein ruhiges, stadtnahes Erholungsgebiet ist. Eine hohe Artenvielfalt mit über 200 verschiedenen Pflanzenarten und zahlreichen Vogel- und Libellenarten kennzeichnet das Gebiet. Hier sind auch seltene, schutzbedürftige Arten heimisch wie Glänzende Seerose, Zwergtaucher und Eisvogel. Die Ellwanger Schlossweiher sind daher auch Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Weitere drei Informationstafeln sind speziellen Themen gewidmet: den Weihern, den Streuobstwiesen und der Geologie eines aufgelassenen Steinbruchs. Die Verknüpfung des Steinbruchs mit einem der düstersten Kapitel der Geschichte, den KZ-Todesmärschen am Ende des Zweiten Weltkriegs, wird ebenfalls thematisiert. Zum Thema Weiher gehört auch die Erläuterung geschichtlicher Zusammenhänge: Die Schlossweiher sind keine natürlichen Seen, sondern künstlich mit Dämmen aufgestaute und ablassbare Weiher für die Fischzucht. Das Benediktinerkloster Ellwangen hat die Schlossweiher angelegt. 1803 gingen sie in den Besitz des Landes über und 2003 in das Eigentum der Stadt Ellwangen. Die Streuobstwiesentafel erläutert schließlich, wie die Streuobstwiesen entstanden sind, welchen Wert sie für Mensch und Tier haben und warum sie gepflegt werden müssen.

Für viele Tier- und Pflanzenarten ist das Schutzgebiet das einzige Refugium weit und breit, wo sich ihr Bestand erhalten und ausbreiten kann. Damit Wildtiere nicht bei der Brut gestört werden, müssen Hunde an die Leine genommen werden. Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden und Feuermachen ist generell verboten. Aus diesem Grund enthält die Verordnung zum Naturschutzgebiet auch Verbote. Zur Information der Besucher sind die wichtigsten Verbote auf neuen Tafeln als Piktogramme mit kurzem Text aufgelistet. Diese Tafeln sind nun zusätzlich zu den üblichen Schildern an Zugängen zum Naturschutzgebiet angebracht.