Pressemitteilung

Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes in Walheim (Landkreis Ludwigsburg) / Bekanntmachung Freitag, 19. Januar 2024

Öffentliche Auslage ab Freitag, 26. Januar 2024, bis einschließlich Montag, 26. Februar 2024 | Einwendungen von Freitag, 26. Januar 2024, bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, möglich

Klärschlammentsorgung im Heizkraftwerk

Die EnBW plant die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes auf dem Gelände des Kraftwerks in Walheim. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der EnBW in einem gestuften Verfahren, bestehend aus einem Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen, durchgeführt. Mit Antrag vom 23. Februar 2023 hat die EnBW beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) – Referat 54.1 Industrie – Schwerpunkt Luftreinhaltung als Genehmigungsbehörde (höhere Immissionsschutzbehörde) den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids und der 1. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung sowie eines vorzeitigen Beginns zur Errichtung und den Betrieb des geplanten Klärschlammheizkraftwerkes gestellt.

Daraufhin hat das RPS die Antragsunterlagen überprüft, ob diese für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ausreichend sind (sogenannte Vollständigkeitsprüfung). Diese Prüfung hat ergeben, dass noch Ergänzungen im Antrag erforderlich waren, die nachgefordert wurden. Das RPS – Ref. 54.1 – als Genehmigungsbehörde hat nun die Vollständigkeit der eingereichten und zwischenzeitlich ergänzten Antragsunterlagen festgestellt und bestätigt. Aufgrund dessen wird das Vorhaben heute im Staatsanzeiger sowie auf den Internetseiten des RPS und den Gemeinden Walheim und Gemmrigheim sowie über das zentrale Internetportal https://www.uvp-verbund.de/bw öffentlich bekanntgemacht.

Auf der RPS-Internetseite kann der Bekanntmachungstext unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Umweltangelegenheiten abgerufen werden.

Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt bei der Gemeinde Walheim, bei der Gemeinde Gemmrigheim und beim RPS ab Freitag, 26. Januar 2024, bis einschließlich Montag, 26. Februar 2024. In Walheim werden die Unterlagen im Rathaus, Hauptstraße 68 in 74399 Walheim, Zimmer 12 ausgelegt, in Gemmrigheim im Rathaus, Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim, Bauamt, Zimmer 12, beim RPS in Zimmer B 1081, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Dienststellen. Parallel zu der Auslegung der Antragsunterlagen werden die entscheidungserheblichen Unterlagen im UVP-Portal eingestellt: www.uvp-verbund.de/bw

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Freitag, 26. Januar, bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, schriftlich (mit Unterschrift) beim RPS oder den Gemeinden Walheim und Gemmrigheim unter den zuvor genannten Adressen oder elektronisch per E-Mail an abteilung5@rps.bwl.de erhoben werden. Bei der Erhebung von Einwendungen ist der Name und die vollständige Adresse des Einwenders/der Einwenderin anzugeben. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Ebenfalls parallel zur Bekanntmachung und der Auslage der Antragsunterlagen wird das RPS die vom Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben bitten.

Der Erörterungstermin zu dem geplanten Klärschlammheizkraftwerk in Walheim wird voraussichtlich am Dienstag, 14. Mai 2024, in der Gemeindehalle Walheim, stattfinden, soweit im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens Einwendungen erhoben werden sollten. Das RPS wird dann in einer separaten Pressemitteilung informieren.

Zielabweichungsverfahren

Für den vorgesehenen Standort des Klärschlammheizkraftwerkes legt der Regionalplan Stuttgart einen Standort für Regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen als Ziel der Raumordnung fest. Die geplante Anlage dient neben einer thermischen Klärschlammverwertung und -beseitigung der lokalen Strom- und Wärmeerzeugung. Eine Verwirklichung der Anlage an diesem Standort setzt daher voraus, dass eine Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung zugelassen werden kann. Somit ist parallel zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorgesehen, ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) durchzuführen, um sorgfältig zu prüfen, ob das Klärschlammheizkraftwerk wie von der EnBW geplant errichtet werden kann. Der Antrag für das Zielabweichungsverfahren wird von der höheren Immissionsschutzbehörde beim RPS im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens gestellt.

Zuständig für ein solches ZAV ist die höhere Raumordnungsbehörde beim RPS (Referat 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz). In diesem eigenständigen Verfahren wird geprüft, ob das geplante Klärschlammheizkraftwerk raumordnerisch vertretbar und mit den Grundsätzen des Regionalplans vereinbar ist. Am Verfahren werden die öffentlichen Stellen und sonstige Verbände und Vereinigung beteiligt, soweit sie oder ihr Aufgabenbereich von der Entscheidung berührt sein können.

Anlage:
Bekanntmachung (pdf, 47 KB)