Pressemitteilung

Erstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Backnang (Rems-Murr-Kreis)

Schriftliche Stellungnahmen bis Dienstag, 21. Mai 2019 möglich

Das Regierungspräsidium erstellt derzeit für die Stadt Backnang aufgrund der gemessenen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) einen Luftreinhalteplan zur Verbesserung der Luftqualität. Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 8. April, bis Dienstag, 7. Mai 2019 bei der Stadt Backnang und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis Dienstag, 21. Mai 2019, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.

Der Planentwurf enthält folgende Maßnahmen:
M 1 
   Verkehrslenkung am Knotenpunkt Maubacher Höhe (B14)


M 2a  Aufbau eines gesamtstädtischen digitalen Verkehrslenkungssystems
M 2b  Digitales Parkleitsystem
M 3    ​Bauliche Maßnahme – Abriss von Betriebsgebäuden an der Eugen-Adolff-Straße    
M 4    Ausbau von Fahrradabstellanlagen
M 5    Radschutzstreifen an der Eugen-Adolff-Straße/ Annonay-Straße
M 6    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden. Der Planentwurf liegt im genannten Zeitraum bei der  Stadt Backnang, Stadtinformation,  Am Rathaus 2, 71522 Backnang während folgender Öffnungszeiten aus: Montag, Dienstag, Donnerstag, 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; Mittwoch, 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag, 8.00 bis 13.00 Uhr. Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Anlage Bekanntmachungstext Backnang Auslegung Entwurf LHP.pdf