Pressemitteilung

Erstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Remseck am Neckar

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für die Stadt Remseck a. N. angesichts der gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität einen Luftreinhalteplan erstellt. Der Plan wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 5. bis einschließlich Montag, 19. Dezember 2016 bei den Städten Remseck a. N. und Kornwestheim sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt.

Der Plan enthält folgende Maßnahmen:

M 1:
Erweiterung der bisherigen regionalen Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ um das Gemeindegebiet der Stadt Remseck a. N. einschließlich des Stadtteils Kornwestheim-Pattonville (Stufe 3), ab 01.01.2017

M 2:
Lkw-Durchfahrtsverbot

M 2.1:
Lkw-Durchfahrtsverbot (Schwerlastverkehr über 7,5 t, Anlieger- und Linienbusverkehr frei) in der Hauptstraße im Stadtteil Hochberg, ab 01.01.2017

M 3:
Dosier-Signalanlage in der Remstalstraße in Remseck-Neckarrems mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (z. B. Tempo 30), spätestens ab 01.07.2017

Die ursprünglich vorgesehene Maßnahme eines auf ein Jahr befristeten Lkw-Durchfahrtsverbots auf der Remstalstraße durch den Ortsteil Neckarrems wurde durch die Maßnahme M3 (Dosier-Signalanlage) ersetzt. Dies war rechtlich erforderlich, da eine weniger einschneidende Maßnahme im Straßenverkehr zu ergreifen ist, wenn mit dieser das Ziel ebenso erreicht werden kann. Durch den verbesserten Verkehrsfluss mit begleitender Temporeduzierung wird der Grenzwert für Stickoxid in der Remstalstraße ab 2017 eingehalten. Ein Durchfahrtsverbot mit Lkw-Verlagerungen in die Nachbarkommunen ist damit nicht mehr zumutbar, hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Nähere Informationen können dem Luftreinhalteplan und den Gutachten entnommen werden, welche dem Plan beigefügt sind. Das Regierungspräsidium Stuttgart betont, dass das ursprünglich geplante Durchfahrtsverbot auf der Remstalstraße ohnehin nur auf ein Jahr befristet gewesen wäre. Ein Durchfahrtsverbot hätte zudem zur Verlagerung von Verkehr geführt, z. B. in Neustadt, Hohenacker und Fellbach. Dieses entspricht nicht dem Ziel der Luftreinhalteplanung.

Der Plan liegt im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten an den folgenden Stellen aus:

Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Str. 2, 71686 Remseck am Neckar, Raum 202
Stadt Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, Bürgerbüro Bauen,
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073

Zudem ist der Plan auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de einsehbar.

Anlage:
Bekanntmachungstext vom 25.11.2016 (PDF, 16 KB)
Übersichtsplan Umweltzone (PDF, 928 KB)