Pressemitteilung

Erweiterung und Neubau Schweinemastanlage in Langenburg-Nesselbach (Landkreis Schwäbisch Hall)

Zeitungsstapel

​Das Regierungspräsidium Stuttgart wird am Donnerstag, 8. Oktober 2020, ab 10:00 Uhr, und gegebenenfalls, soweit notwendig, auch am Freitag, 9. Oktober 2020, in der Stadthalle in Langenburg den Erörterungstermin für die geplante Erweiterung und den geplanten Neubau betreffend die Schweinemastanlage in Langenburg-Nesselbach durchführen. Der Einlass in die Stadthalle erfolgt am 8. Oktober ab 9:30 Uhr.

Der Antrag und die Antragsunterlagen lagen im Zeitraum von Freitag, 29. Mai 2020, bis einschließlich Montag, 29. Juni 2020, bei der Stadtverwaltung Langenburg und im Regierungspräsidium Stuttgart zur Einsichtnahme aus. Der UVP-Bericht (Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht) und die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte sind seit 29. Mai 2020 in das UVP-Portal eingestellt.

Zur geplanten Erweiterung und zum geplanten Neubau der Schweinemastanlage wurden 22 Einzeleinwendungen sowie eine Sammeleingabe eingereicht.

Die Einwendungen werden nach den vorgebrachten Themenschwerpunkten erörtert.
Für den Erörterungstermin ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller
  3. Besprechung der erhobenen Einwendungen nach Themenkomplexen
    a) Immissionen Luft / Lärm / Gerüche
    b) Naturschutz
    c) Boden / Landwirtschaftliche Belange
    d) Gewässer / Abwasserbeseitigung
    e) Tierschutzrechtliche Belange
    f) Baurecht / Brandschutz
    g) Menschliche Gesundheit
    h) Sonstiges
  4. Ausblick auf das weitere Verfahren
  5. Schlusswort


Es gilt das Hygienekonzept der Stadthalle Langenburg. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Plätze in der Stadthalle in Langenburg auf 300 Personen beschränkt. Die Plätze werden vorrangig für Personen reserviert, die Einwendungen erhoben haben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, mit Maske zu erscheinen und diese erst am Sitzplatz abzunehmen. Am Einlass müssen zudem Kontaktdaten für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angegeben werden. Entsprechende Formulare werden vor Ort zur Verfügung gestellt.

Personen, die mit dem Virus infiziert sind, Kontakt mit einer infizierten Person hatten oder Symptome aufweisen, dürfen nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

Anlagen:
Bekanntmachungstext (PDF, 15 KB)
Hygienekonzept Stadthalle Langenburg (PDF, 135 KB)