Pressemitteilung

Feinstaub in Stuttgart

​Das VG Stuttgart hat in Folge der gestrigen Verhandlung zum Thema Feinstaub am Neckartor heute Mittag einen Beschluss gefasst. Demnach wird dem Land für den Fall, dass es seiner Verpflichtung aus dem geschlossenen Vergleich vom 26.04.2016 nicht bis zum 30.04.2018 nachkommt, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro angedroht.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Bisher war es einhellige Meinung aller deutschen Verwaltungsgerichte gewesen, dass punktuelle Verkehrsverbote unzulässig sind, wenn ‎sie Verlagerungsverkehre erzeugen und hierdurch andere Anwohner stärker mit Luftschadstoffen belasten als bisher, jedenfalls sofern sie über den Grenzwerten liegen. Denn die Anwohner an der Prag- und der Heilbronner Straße sind ebenso schutzwürdig wie die Kläger am Neckartor“, so der Regierungspräsident. „Das Verwaltungsgericht ist offenbar gewillt, sich über die bisherige einheitliche Rechtsprechung bezüglich der Verlagerungsverkehre hinwegzusetzen.“

Er hatte selbst an der gestrigen Verhandlung teilgenommen und mit dem Vorsitzenden Richter unter anderem die rechtliche Zulässigkeit von verkehrlichen Maßnahmen sowie die rechtliche Einordnung der Thematik des Verlagerungsverkehrs kontrovers erörtert.

Reimer weiter: „Unser Rechtsverständnis wie auch die praktische Vernunft gebieten es uns, diese Entscheidung vom VGH überprüfen zu lassen. Wir sind gespannt auf die noch ausstehende ausführliche Begründung zum Beschluss"

Anlage:PM des RP Stuttgart vom 19.12.2017 (PDF, 64 KB)