Pressemitteilung

Flüchtlingserstaufnahme im Regierungsbezirk Stuttgart – LEA Herrenberg

Aufgrund der deutlich rückläufigen Zahlen bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern hat sich die Situation in den bestehenden Einrichtungen des Landes deutlich entspannt. Derzeit wird eine landesweite Standortkonzeption für die Erstaufnahme von Flüchtlingen erarbeitet.

Die für den 24. Oktober angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Herrenberg wird deshalb bis auf weiteres verschoben.

Vor dem Hintergrund der rückläufigen Zugangszahlen hat die Lenkungsgruppe „Flüchtlingsaufnahme“ der Landesregierung die Einrichtung einer Projektgruppe „Standortkonzeption Erstaufnahme“ unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration beschlossen. Die Projektgruppe soll Vorschläge zu den künftig im Land vorzuhaltenden Erstaufnahmestandorten erarbeiten. Insoweit ist auch die bisher in Herrenberg geplante LEA berührt. Die weiteren Planungen sind bis zur Entscheidung über die künftigen Standorte ausgesetzt.

Sobald die Entscheidung der Lenkungsgruppe "Flüchtlingsaufnahme" zur künftigen Standortkonzeption vorliegt und damit die Entwicklung in Herrenberg absehbar ist, wird das Regierungspräsidium Stuttgart die Stadt Herrenberg und ihre Bürger entsprechend unterrichten und ggf. die Bürgerinformationsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Hintergrundinformation:

Das Land Baden-Württemberg hatte Anfang des Jahres 2016 das IBM-Schulungsgebäude in Herrenberg zur Unterbringung von Flüchtlingen erworben. Der Planungsauftrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sieht eine Regelbelegung von 1.250 Flüchtlingen mit vollem Funktionsumfang einer Landeserstaufnahmeeinrichtung vor. Nach den Plänen des Landes bedeutet dies, dass auch Räumlichkeiten für eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, für die Präsenz der Polizei, das Regierungspräsidium, das Gesundheitsamt, die ärztliche Betreuung, den Betreiber und den Sicherheitsdienst sowie für Ehrenamtliche und für Mitarbeiter der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung vorgehalten werden.