Pressemitteilung

Förderprogramm Baumschnitt - Streuobst 2017: 1,3 Millionen Euro Fördermittel ausbezahlt

​Im Regierungsbezirk Stuttgart wurden im Jahr 2017 Fördergelder in Höhe von 1,3 Millionen Euro an die Teilnehmerinnen  und Teilnehmer des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen ausbezahlt. Die 4500 Teilnehmerinnen  und Teilnehmer sind in 573 Gruppen organisiert und schnitten von Herbst 2016 bis April 2017 über 84.000 Streuobstbäume. Jeder fachgerecht geschnittene Baum wurde mit 15 Euro gefördert.

„Ich freue mich sehr, dass so viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit ihr Engagement einbringen, um diese wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten. Mit dem Förderprogramm wird dieser Einsatz seit dem Jahr 2016 auch monetär unterstützt“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Mit dem auf fünf Jahre ausgelegten Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen unterstützt das Land Baden-Württemberg seit 2015 den fachgerechten Baumschnitt und trägt damit zum Erhalt der Streuobstwiesen bei, die teilweise in einem schlechten Pflegezustand sind. Nur durch einen regelmäßigen, fachgerechten Schnitt können die Streuobstbäume, auch für zukünftige Generationen, erhalten werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellten im Jahr 2015 zur Aufnahme in das Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein Schnittkonzept, nach dem sie innerhalb fünf Jahren ihre Bäume zweimal schneiden.

„Die Vielfalt der teilnehmenden Gruppen ist groß: unterschiedliche Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen und Gruppen von Privatpersonen machen mit und schneiden aktuell die Streuobstbäume für den dritten Förderzeitraum“, lobte Reimer.

Auszahlungsanträge können noch bis 15. April 2018 eingereicht werden. Es sind bereits 20 Anträge mit 1700 geschnittenen Bäumen eingegangen.

Aktuell führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Evaluierung des Förderprogramms mittels eines Fragebogens durch. Die Rückmeldungen sollen in den Entscheidungsprozess zur Fortführung der Förderung einfließen.

Hintergrundinformationen

Das Landesprogramm besteht seit dem Jahr 2015. Eine Neuaufnahme in das Programm ist derzeit nicht möglich. Die jährliche Auszahlung der Förderung kann nur von Maßnahmenteilnehmerinnen und -teilnehmern beantragt werden, die einen Sammelantrag bis zum 15. Mai 2015 gestellt und eine Bestätigung des Regierungspräsidiums für die Aufnahme in das fünfjährige Förderprogramm erhalten haben.

Landesweit wurden rund 1.100 Sammelanträge eingereicht mit insgesamt ca. 400.000 Bäumen. Für das Programm stehen für den Zeitraum 2016–2020 rund 12 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der Anträge im Land stammt aus dem Regierungsbezirk Stuttgart.

Verteilung der Sammelantragsteller und Anzahl der durchgeführten Schnitte 2017 in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Stuttgart:

Bild zeigt Tabelle aufgeteilt nach Landkreisen