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Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ um ein Jahr verlängert – Nächster Bewerbungsstichtag: 15. August 2022

Energieministerin Thekla Walker: „Effiziente Wärmenetze bringen die Energiewende im Wärmesektor voran. Unser erfolgreiches Förderprogramm leistet dabei einen wichtigen Beitrag“

Ventile für Erdwärmeleitungen

„Weit mehr als 60 geförderte Wärmenetze mit über 156 Kilometern Leitungslänge und 2.800 Hausanschlüssen sowie jährlichen CO2-Einsparungen von fast 33.000 Tonnen – das sind die Erfolgskennzahlen unseres Förderprogramms ‚Energieeffiziente Wärmenetze‘ aus den vergangenen sechs Jahren“, sagte Energieministerin Thekla Walker heute (20.06.) in Stuttgart. Deshalb sei die Entscheidung, dieses Programm zu verlängern und bis Ende Juni 2023 fortzuführen, nur logisch und folgerichtig.

Abhängigkeiten reduzieren, CO2-Emissionen einsparen

„Mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien reduzieren wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, verringern die Energiepreise und sparen schädliche CO2-Emissionen ein“, ergänzte die Ministerin. „Den Ausbau der Erneuerbaren jetzt noch stärker zu forcieren, ist deshalb das Gebot der Stunde. Mit unserer Task Force ‚Erneuerbare Energien‘ gehen wir als Landesregierung diese Beschleunigung an, schaffen Flächen frei und lösen die Bremsen bei der Energiewende.“

Potenzial sieht die Task Force auch beim Wärmesektor, der mit rund 50 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch ausmacht. „Jetzt heißt es, den Wärmebedarf von Gebäuden durch ambitionierte Sanierungen konsequent zu reduzieren und den verbleibenden Bedarf an Wärme vor allem mit CO2-armen Energien zu decken“, betonte Walker. Einen großen Beitrag liefern dabei Wärmenetze, die es ermöglichen, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme effizient zu nutzen.

Förderprogramm bis Juni 2023 verlängert

Den Aus- und Neubau solcher Wärmenetze unterstützt das Umweltministerium mit seinem langjährigen Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“, dessen Laufzeit nun bis Juni 2023 verlängert wurde. Es richtet sich an Kreise, Kommunen, aber auch an Unternehmen, Zweckverbände oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Investitionsförderung erfolgt dabei in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 200.000 Euro. Über zusätzliche Boni kann der Betrag auf bis zu maximal 400.000 Euro je Investitionsvorhaben erhöht werden.

Die neue Verwaltungsvorschrift zum verlängerten Förderprogramm kann ab heute auf der Internetseite des Umweltministeriums abgerufen werden. Offiziell tritt sie am Tag ihrer offiziellen Verkündung im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABL) in Kraft, die voraussichtlich am 29. Juni 2022 erfolgen wird. Nächster Stichtag für die Bewerbung ist bereits der 15. August 2022. Weitere Bewerbungsrunden werden voraussichtlich im Winter 2022 und Frühjahr 2023 folgen.

Ergänzende Informationen:

Nähere Informationen, Hinweise für die Antragstellung und Fristen zum Förderprogramm

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg