Pressemitteilung

Förderung des kommunalen Sportstättenbaus 2019: Förderbescheid des Landes für den Neubau Karl-Euerle-Sporthalle in Backnang übergeben (Rems-Murr-Kreis)

Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergab heute einen Förderbescheid in Höhe von 600.000 Euro für den Neubau der Karl-Euerle-Sporthalle an den Oberbürgerbürgermeister (OB) der Großen Kreisstadt Backnang, Dr. Frank Nopper.

„Mit den Zuschüssen aus der Sportstättenbauförderung fördern wir nachhaltig den Schul- und Vereinssport. Ich freue mich sehr diesen Bescheid heute persönlich zu übergeben und damit die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt zu unterstützen“, erläuterte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper freut sich, dass die Hartnäckigkeit der Stadt in Sachen der Landesförderung der Karl-Euerle-Halle belohnt wurde: „Wir sind dankbar für die Unterstützung und können die Gelder für Abbruch und Neubau der Karl-Euerle-Halle gut gebrauchen – auch wenn der Löwenanteil der auf rund 13 Millionen Euro geschätzten Baumaßnahme von der Stadt aus eigener Finanzkraft getragen werden muss.“ Gemeinderat und OB Nopper wollen – obwohl die Stadt beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ nicht zum Zug gekommen ist – dennoch schnellstmöglich bauen. Die neue Karl-Euerle-Halle wird von den Backnanger Schulen und Vereinen aufgrund der Unzulänglichkeiten der in die Jahre gekommenen bestehenden Halle heiß und innig herbeigesehnt.

In diesem Jahr fördert das Land insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 18,4 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen auf insgesamt 38 Projekte rund 7,1 Millionen Euro. Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen und Leichtathletikanlagen gefördert. Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig nutzbar sind.

Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm wurde am 13. Mai 2019 durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bekannt gegeben und über die Regierungspräsidien bewilligt und in der Abwicklung begleitet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.