Pressemitteilung

Förderung nach dem LGVFG (Rad- und Fußverkehr) und dem Bundessonderprogramm „Stadt und Land“

Land und Bund fördern den Ausbau eines Geh- und Radwegs im Landkreis Schwäbisch-Hall

Radfahrer befahren einen Übergang von der Straße auf einen kombinierten Rad- und Fußweg

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit dieser Förderung in Höhe von über 900.000 Euro leisten wir einen wichtigen Beitrag zum weiteren Ausbau klimafreundlicher Mobilität“

Das Land und der Bund unterstützen das Gemeinschaftsprojekt der Stadt Crailsheim und der Gemeinde Satteldorf bei dem Ausbau eines Geh- und Radwegs von Crailsheim nach Satteldorf mit einer Förderung in Höhe von rund 900.000 Euro. Die Stadt Crailsheim ist hierbei federführend.

„Mit dieser Förderung leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zum Ausbau einer attraktiven, sicheren und klimafreundlichen Mobilitätsinfrastruktur. Ich freue mich, das Gemeinschaftsprojekt beim Ausbau der Geh- und Radwege unterstützen zu können“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 1. April 2023 und sollen bereits am 31. Oktober 2023 abgeschlossen werden. Der Ausbau des etwa 1,5 Kilometer langen Geh- und Radwegs kostet insgesamt rund 965.000 Euro.

Die Fördersumme setzt sich wie folgt zusammen: Mit einer Förderung von rund 530.000 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer gestaltet sowie flächendeckend ausgebaut werden.

Der andere Teil der Förderung in Höhe von rund 370.000 Euro wird über das neue Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Mit diesem Sonderprogramm des Bundes soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch zwischen Städten und Gemeinden. Damit setzt das der Bund eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.