Pressemitteilung

Förderung nach dem LGVFG: Verlängerung des Fußgängerstegs am Bahnhof Bondorf (Landkreis Böblingen)

Land bewilligt Fördermittel in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro / Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Angebote des öffentlichen Nahverkehrs müssen für Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert erreichbar sein“

Bild zeigt U-Bahn-Fahrzeug der Stuttgarter Straßenbahnen AG, das in eine Station einfährt

Nach erfolgter Mittelzuweisung durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, fördert das Regierungspräsidium Stuttgart die Verlängerung des Fußgängerstegs am Bahnhof Bondorf nach Westen in Höhe von 1.146.000 Euro. Über den neuen Steg mit Aufzug und Treppenanlage, der an den Reuter Steig angebunden werden soll, können die westlich der Gleise wohnenden Bürgerinnen und Bürger den Mittelbahnsteig zukünftig direkt erreichen.

„Der Zugang zu Haltestellen und damit zu öffentlichen Verkehrsangeboten muss für Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert möglich sein – nur dann können Bus und Bahn eine tatsächliche Alternative zum eigenen Auto darstellen. Daher freue ich mich, dass wir die Gemeinde Bondorf bei ihrer Infrastrukturmaßnahme unterstützen können“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay in Stuttgart.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2,2 Millionen Euro.

Mit der Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land.