Pressemitteilung

Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart

​Das Regierungspräsidium schreibt derzeit für die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund der gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität den Luftreinhalteplan fort.

Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 27. August, bis Freitag, 28. September 2018 bei der Landeshauptstadt Stuttgart und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis Freitag, 12. Oktober 2018, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein. Die Veröffentlichung des Luftreinhalteplans soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Der Planentwurf enthält die aus der Anlage ersichtlichen Maßnahmen.

Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden. Der Planentwurf liegt im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart aus. Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Maßnahmenübersicht (pdf, 16 KB)
Bekanntmachungstext vom 9. August 2018 (pdf, 19 KB)