Sie enthalten eine Bewertung der Hochwasserrisiken und fassen Ziele und Maßnahmen zusammen, die ergriffen werden, um Hochwasser zu vermeiden und dessen Folgen zu verringern. Außerdem dokumentieren die HWRM-Pläne, welche Fortschritte im Gegensatz zu den vorangegangenen Plänen erreicht wurden.
Die Entwürfe der beiden Hochwasserrisikomanagementpläne und den zugehörigen Umweltberichten sind seit dem 22.03.2021 hier abrufbar. Stellungnahmen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab dem 22.03.2021 bis spätestens zum 22.07.2021 gegenüber den Flussgebietsbehörden abgegeben werden.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsiden in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörden für die Aufstellung zuständig.