Pressemitteilung

Hochwasserschutz - Land fördert den Ausbau des Orlacher Baches von der Mündung in den Kocher bis zum Brückenbauwerk L 1016 Ortsausgang Richtung Orlach in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) mit 3,68 Millionen Euro

​Im Rahmen einer Koordinierungsbesprechung mit der Gemeinde Braunsbach am 25.  Juli 2017 im Regierungspräsidium Stuttgart übergab Regierungspräsident Wolfgang Reimer einen Förderbescheid in Höhe von 3,68 Millionen Euro. Mit der Zuwendung auf der Grundlage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Landes kann der Orlacher Bach in der Ortslage von Braunsbach zum Schutz gegen künftige Starkregenereignisse ausgebaut werden. „Damit beteiligt sich das Land mit einem Anteil von 70 Prozent an den Kosten in Höhe von über 5,2 Millionen Euro“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer anlässlich der heutigen Übergabe des Förderbescheids an Braunsbachs Bürgermeister Frank Harsch. „Weitere Maßnahmen in Braunsbach und den umliegenden Städten und Gemeinden werden in den nächsten Wochen gefördert.“

Umweltminister Franz Untersteller erklärte hierzu in Stuttgart: „Die Katastrophe in Braunsbach hat gezeigt, welch zerstörerische Kraft lokal begrenzte, unwetterartige Regengüsse haben können. Da wir infolge des Klimawandels künftig leider vermehrt mit derartigen Wetterereignissen rechnen müssen, unterstützt die Landesregierung Schutzmaßnahmen von Städten und Gemeinden, die die Gefahren und Risiken von Starkregen reduzieren.“ Insgesamt stelle das Land den Kommunen und Verbänden für ihre Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser rund 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zudem helfe der vom Umweltministerium im August 2016 veröffentlichte Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ den Kommunen dabei, die notwendigen Informationen und Daten zu erhalten, um ein wirksames Starkregenmanagement entwickeln und umsetzen zu können, betonte Minister Untersteller.

Bürgermeister Frank Harsch erklärte: „Nach der verheerenden Sturzflut vom Mai 2016 hat die Gemeinde Braunsbach großartige Unterstützung erfahren. Aufgrund des enormen Schadenpotenzials sind wir aber zwingend in den nächsten zwei bis drei Jahren auf finanzielle Hilfe angewiesen. Eine kleine Gemeinde wie die unsere kann so eine Wiederherstellung und Sanierung unmöglich durch Eigenfinanzierung und Eigenleistung schaffen. Die Bürgerschaft und der Gemeinderat Braunsbach bedanken sich an dieser Stelle für die Förderung und Unterstützung herzlich!“

Ursache der Flutkatastrophe in Braunsbach am 29. Mai 2016 war ein außerordentlicher Starkregen in der Raumschaft. Das aus den Außengebieten zufließende Oberflächenwasser ließ die Abflüsse in den Bächen derart anschwellen, dass durch mitgerissenes Geröll, Holz und Schlamm verheerende Schäden im Dorf verursacht wurden.

„Technischer Schutz gegen Hochwasser und Starkregen bedeutet ein Stück mehr Sicherheit“, betonte der Regierungspräsident. “Allerdings muss man sich bewusst sein, dass dieser nur bis zu dem Grad reicht, für den die technischen Schutzanlagen bemessen sind. Daher sind auch weitere Maßnahmen der Hochwasservorsorge sowie die Eigenvorsorge potentieller Betroffener wichtig, damit bei extremen Ereignissen Schäden vermieden oder zumindest gering gehalten werden können.“


Quelle RP Stuttgart
Übergabe des Förderbescheides (v.l.n.r.)
Dr. Christian West, Abteilungspräsident Dr. Kurt Mezger (Regierungspräsidium Stutt-gart), Christoph Roll, Kämmerer Gemeinde Braunsbach, Erster Landesbeamter des Landkreises Schwäbisch Hall, Michael Knauss, Regierungspräsident Wolfgang Reimer, Bürgermeister Frank Harsch, Rainer Heckhausen, Konrad Störk, Thomas Aufmuth und Peter Dresen (Regierungspräsidium Stuttgart)
 


Koordinierungsbesprechung am 25. Juli 2017
Dr. Kurt Mezger begrüßt die Teilnehmer der heutigen Koordinierungsbesprechung
 

Hintergrundinformationen

Am Abend des 29. Mai 2016 wurde die 2518 Einwohner zählende Gemeinde Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall nach einem außerordentlichen Starkregen von einer heftigen Sturzflut getroffen. Die sonst nur wenig Wasser führenden Bäche Orlacher Bach und Schlossbach schwollen innerhalb kürzester Zeit zu reißenden Strömen an und transportierten große Mengen Material in den Ort. Dabei wurden ganze Straßenzüge verwüstet und meterhohe Schuttberge aus Geröll, Holz, Autos und Schlamm aufgetürmt. Der Ortskern sowie große Bereiche der Infrastruktur wurden stark zerstört. Den stärksten Schadenseinfluss auf das Gesamtschadensbild hatte der Orlacher Bach.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat seit Frühsommer letzten Jahres eine Lenkungsgruppe eingerichtet, in der die verschiedenen Förderprogramme und Maßnahmen für Braunsbach koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Maßgeblich konnten für die Bewältigung der Schäden und den Wiederaufbau außer dem Sonderförderprogramm Braunsbach bereits Mittel aus den Programmen Städtebauförderung, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Tourismusförderung, Förderung Wasserwirtschaft gesichert werden. Es finden regelmäßige Koordinierungsbesprechungen mit der Gemeinde Braunsbach und dem Landratsamt Schwäbisch Hall sowie den FörderreferentInnen des Regierungspräsidiums Stuttgart statt, in der aktuelle Themen und aufgeworfene Fragestellungen zum Wiederaufbau und dessen Finanzierung besprochen werden.

Der jetzt geförderte Abschnitt des Orlacher Bachs von der Mündung in den Kocher bis zum Brückenbauwerk an der Querung der L1036 oberhalb der Ortsklage von Braunsbach auf einer Länge von ca. 775 m. Der bestehende Bachlauf wurde vollständig zerstört, die Hang- und Sohlbefestigungen wurden durch die Flut Ende Mai 2016 weggespült, der entstehende Bachlauf hatte sich auf Gebäude und Fahrbahnen ausgedehnt. Nach der Flutkatastrophe wurden die Gewässersohle sowie Ufer zunächst provisorisch wiederhergestellt. Nun erfolgt der endgültige  Ausbau des Baches mit einer Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit auf den Abfluss der statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Die Abflusserhöhung durch den Klimawandel wird dabei berücksichtigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für den Ausbau des Orlacher Bachs betragen 5.257.800 Euro, bei einem Fördersatz von 70,0 Prozent ergibt dies eine Förderung von 3.680.400 Euro.