Pressemitteilung

Hohe Temperaturen im Neckar: Regierungspräsidium erteilt Ausnahmeerlaubnisse für drei Kraftwerke der EnBW

​Aktuell erreicht der Neckar aufgrund der anhaltenden sommerlichen Hitze hohe Wassertemperaturen. An den Messstationen im staugeregelten Bereich des Neckars hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) gestern (26. Juli) um die Mittagszeit Temperaturen zwischen 23,4°C und 25,4°C gemessen. Ein von der LUBW für den Neckar betriebenes Wasserhaushalts- und Wärmemodell zeigt in der Wassertemperaturprognose für die kommenden Tage einen weiteren Anstieg mit Werten zwischen 27°C und 28°C auf. Gleichzeitig ist der Abfluss im Neckar aufgrund der aktuellen Trockenwetterperiode niedrig. Er unterschreitet am Pegel Plochingen derzeit den mittleren Niedrigwasserabfluss von 14,7 m³/s und ist auch am Pegel Lauffen bei derzeit 31,0 m³/s niedrig. Nennenswerte Niederschläge sind auch in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.

Alle Kraftwerke, die Kühlwasser aus dem Neckar benötigen, brauchen dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis. In dieser Erlaubnis sind für die Wiedereinleitung in den Neckar zum Schutz der Gewässerökologie immer auch Beschränkungen für den Wärmeeintrag enthalten. So dürfen z.B. kritische Gewässertemperaturen von 28,0°C (nach Kühlwassereinleitung) auch im Sommer nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der Gewässertemperatur von 28,0°C führt dazu, dass Kraftwerke in ihrer Leistung reduziert oder sogar abgeschaltet werden müssen.

Nach einer Übereinkunft der Landes Baden-Württemberg und der EnBW können zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit wasserrechtliche Ausnahmeregelungen zugelassen werden, sofern solche aus gewässerökologischer Sicht vertretbar sind. Dabei gilt der Grundsatz, die Gewässertemperaturerhöhung zum Schutz der Gewässerökologie und insbesondere der Fische so gering wie möglich zu halten.

Zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität in der Regelzone der TransnetBW hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit gestrigem Datum vorsorgliche Ausnahmeanträge zum Weiterbetrieb der beiden Heizkraftwerke HKW 2 in Altbach/Deizisau und HKW Heilbronn Block 7 sowie zur Sicherstellung der Abfallentsorgung für das Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster gestellt.

Nach einer Beurteilung der vorgelegten Anträge durch das Umweltministerium und die LUBW im Hinblick auf die stromwirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Situation im Neckar hat das Regierungspräsidium Stuttgart heute (27. Juli) zeitlich befristete und jederzeit widerrufliche Ausnahmeregelungen für die drei Kraftwerke erteilt. Danach darf die rechnerische Mischtemperatur im Neckar nach der Einleitung von Kühlwasser im gleitenden 6-Stunden-Mittel 28,5°C nicht überschreiten.

Bei einer Überschreitung der Temperatur von 28,0°C im Neckar muss die elektrische Leistung der Kraftwerke bzw. die Abwärmeleistung der Müllverbrennungsanlage reduziert werden. Ferner werden ein erweitertes Gewässermonitoring sowie eine intensivierte Berichtspflicht gefordert. Auf dieser Grundlage konnten die Ausnahmeanträge bewilligt werden.

Einschränkungen der Stromversorgung bestehen aktuell nicht. Die weitere Entwicklung wird selbstverständlich im Blick behalten werden. Bereits jetzt tragen alle Maßnahmen zur Stromeinsparung wie beispielsweise die Drosselung von Klimaanlagen zur Raumkühlung positiv zur Entlastung der Situation bei.