Pressemitteilung

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zu Errichtung und Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks und einer Heißwasserkesselanlage in Heilbronn

Erörterungstermin am Montag, 22. Januar 2024 ab 10 Uhr im Restaurant Hofwiesen, Hofwiesenstraße 40, 74081 Heilbronn

Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Trianel am Standort Hamm-Uentrop in Nordrhein-Westfalen

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) wird am Montag, 22. Januar 2024 ab 10 Uhr und, soweit notwendig, am 23.Januar 2024 im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren der EnBW Standort Heilbronn zur Errichtung und zum Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD-Kraftwerk) und einer Heißwasserkesselanlage (Fuel-Switch-Anlage) einen Erörterungstermin durchführen. Dieser findet statt im Restaurant Hofwiesen, Hofwiesenstraße 40, 74081 Heilbronn. Der Einlass zum Erörterungstermin erfolgt ab 9:30 Uhr.

Der Antrag und die Antragsunterlagen lagen im Zeitraum von Freitag, 22. September 2023, bis einschließlich Montag, 23. Oktober 2023, bei der Stadt Heilbronn sowie im Regierungspräsidium Stuttgart zur Einsichtnahme aus. Der UVP-Bericht (Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht) und die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte waren gleichzeitig in das UVP-Portal eingestellt. Die Einwendungsfrist endete am 23. November 2023. Gegen das genannte Vorhaben sind beim RPS von privater Seite neun Einwendungen und eine Einwendung von einem Umweltverband eingegangen.

Für den Erörterungstermin ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

1.    Einführung durch die Genehmigungsbehörde (RPS)
a.    Begrüßung
b.    Erläuterungen zum Erörterungstermin
c.    Kurze Sachverhaltsdarstellung
d.    Vorstellung des immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens
2.    Projektvorstellung durch einen Vertreter der Antragstellerin
3.    Erörterung der erhobenen Einwendungen nach Themenkomplexen
a.    Emissionen/Immissionen
b.    Naturschutz
c.    Gewässerschutz
d.    Hochwasserschutz
e.    Abfall/Abwasser
f.    Genehmigungsverfahren
g.    Sonstige
4.    Ausblick auf den weiteren Ablauf des Genehmigungsverfahren
5.    Schlusswort

Der Erörterungstermin soll dazu dienen, in einen Austausch zwischen den Einwendenden, der Antragstellerin und den beteiligten Behörden zu treten und die Informations- und Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbreitern.