Pressemitteilung

Influenza in Baden-Württemberg: Überwiegend Influenza-B-Viren verzeichnet - Ständige Impfkommission rät zum Influenza-Vierfach-Impfstoff

​Die echte Virusgrippe nimmt in Baden-Württemberg weiter zu. Insgesamt liegen seit der 40. Meldewoche 1.202 Fallmeldungen vor (Stand 16.01.2018). In 885 Fällen wurde ein differenzierender Virustest durchgeführt.  Dieser kam zu dem Ergebnis, dass in rund 70 Prozent der Fälle das Influenza B-Virus vorliegt (Abbildung 1 mit Datenstand vom 16.01.2018).  


Abb.1: Influenza-Fallmeldungen nach Virustyp und Meldewoche, Baden-Württemberg, Meldewoche 40/2017 bis 02/2018 (Stand 16.01.2018: 1.202 Fallmeldungen, davon n=317 o. A. zum Virustyp )

Die vorherrschenden Influenza B-Viren gehören zur Gruppe 3 der Yamagata-Linie. Der saisonale Dreifach-Impfstoff 2017/18 schützt nicht gegen den Influenza-Stamm B-Yamagata [1]. Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher den saisonalen Vierfach-Influenza-Impfstoff (QIV) [2].

In der laufenden Saison bereits mit dem Dreifach-Impfstoff geimpften Personen wird eine Nachimpfung mit dem Vierfach-Influenza-Impfstoff nicht generell empfohlen. Bei Hochrisikopatienten sollte individuell über eine Nachimpfung mit QIV entschieden werden.

Das Landesgesundheitsamt bekräftigt generell die Empfehlung, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Nach der Influenza-Impfung benötigt der Körper 10-14 Tage bis er gezielt Abwehrkräfte mobilisiert und Antikörper gebildet hat.

Bei Verdacht auf einen schweren Verlauf einer Influenza-Erkrankung oder wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, wie hohes Lebensalter, Vorerkrankungen oder vorliegende Schwangerschaft, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden und eine antivirale Therapie erwogen werden. Eine Therapie mit antiviralen Arzneimitteln sollte so früh wie möglich, das heißt innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome, begonnen werden.

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Weitere Informationen


Im Hämagglutinationshemmtest reagieren die vorherrschenden Influenza B-Viren mit dem Antiserum des Virus B/Phuket/3073/2013. Sie gehören zur Gruppe 3 der Yamagata-Linie. Dieses repräsentiert den zweiten Influenza-Stamm B-Yamagata im saisonalen Vierfach-Impfstoff 2017/18 [3].

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Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Quellen: [1] BMJ 2018;360:k78 [2] Epidemiologisches Bulletin 02/2018 [3] Arbeitsgemeinschaft Influenza