Pressemitteilung

Jahresbericht 2015 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart liegt vor

​Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Es ist ein Erfolg, dass trotz der leicht gestiegenen Anzahl an Gesamtflugbewegungen das Beschwerdeaufkommen deutlich zurückgegangen ist.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für den Flughafen Stuttgart den Jahresbericht zum Lärmschutz für das Jahr 2015 vorgelegt.

Er vermittelt einen umfassenden Einblick in die Flugbewegungen rund um den Flughafen Stuttgart, die dabei gewählten Start- und Landerichtungen sowie in die Nachtflüge  des Linien- und Charterverkehrs.

Die Anzahl der Flugbewegungen ist mit rund 132.500 erstmals seit 2008 wieder leicht – genauer um 3,8 % - gestiegen. Ein Grund hierfür ist die Zunahme der beförderten Passagiere um 8,2 % auf rund 10,5 Millionen. Trotz der leicht gestiegenen Anzahl an Flugbewegungen ging die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden deutlich um 36% auf 738 (2014 = 1.156) zurück.

Hauptbeschwerdegründe waren mit 35,6 % die Nachtflüge, Beschwerden über Fluglärm allgemein mit 27,3 % sowie vermeintliche Flugstreckenabweichungen mit 22,9 % (im  Vorjahr hatten diese einen Anteil von 31,9 %).

„Es ist ein Erfolg, dass trotz der leicht gestiegenen Anzahl an Gesamtflugbewegungen das Beschwerdeaufkommen spürbar zurückgegangen ist“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Auf Initiative unseres Lärmschutzbeauftragten achtet die Deutsche Flugsicherung vermehrt darauf, dass Wohngebiete deutlich weniger überflogen werden. Nach unserer Einschätzung trägt dies mit zum Erfolg für die signifikante Abnahme von Beschwerden zu Flugstreckenabweichungen bei.“

Erfreulicherweise erfüllen 98,7 % aller am Flughafen Stuttgart verkehrenden Verkehrsflugzeuge den höchsten Schallschutz nach den einschlägigen Bestimmungen.

Die fallenden Beschwerdezahlen im Nachtflugverkehr sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Nachtluftpostflüge ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden. Da diese Flüge 77 % der Nachtflüge ausmachen, konnte auch hier eine deutliche Entlastung erreicht werden.

Im Jahre 2015 wurden 90 Nachtflüge aufgrund von Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen durchgeführt. Das sind lediglich 8 % der Nachtflüge und 21 weniger als im Vorjahr (2014 = 111). Die vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten allesamt unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und insbesondere zu Gunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohner weitest möglich berücksichtigt. Gründe für die Ausnahmen können beispielsweise Landungen aufgrund technischer Probleme oder bei besonderen Wetterlagen, wie Gewitter, sein.

Alle Nachtflüge werden durch den Lärmschutzbeauftragten auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr gab es 201 Beschwerden zu Nachtflügen. Davon wurden viele wegen des Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen. In einem Fall wurde tatsächlich ein Verstoß gegen die Nachtflugbeschränkung festgestellt und angezeigt.

Besonders hinweisen, möchten wir auf die künftig geänderte Praxis der Beschwerdebearbeitung. Beschwerdevorgänge, für deren Bearbeitung  z.B. Flugdaten der Deutschen Flugsicherung benötigt werden,  senden wir den Beschwerdeführern mit entsprechendem Hinweis auf die zuständigen Ansprechstellen zurück. Einzelheiten hierzu können der Anlage 10 zum Jahresbericht 2015 entnommen werden.

Der Lärmschutzbeauftragte ist unter der Telefonnummer 0711 / 9484711 erreichbar.

Jahresbericht 2015 (pdf, 1.4 MB)
Die Jahresberichte der Vorjahre