Pressemitteilung

Jahresbericht 2018 des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart veröffentlicht | Abweichungen von Flugrouten zur Vermeidung von Gefahrensituationen bei Extremwetterlagen im Sommer notwendig

​Der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (LSB) hat seinen Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Zu den Hauptaufgaben des LSB gehören unter anderem die Annahme und Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart betreffend sowie die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden. „Der eigens bestellte Lärmschutzbeauftragte, der sich nicht nur präventiv um Lärmvorsorgefragen kümmert, sondern auch eingehenden Fluglärmbeschwerden nachgeht, nimmt eine wichtige Aufgabe war und hat einen bedeutenden Auftrag für die gesamte Region“, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts.

Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Flugbewegungen um 7,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017 auf rund 140.000 Flüge gestiegen. Die Zahl der beförderten Passagiere am Stuttgarter Flughafen stieg dabei um 7,8 Prozent auf rund 12 Millionen.

Aufgrund extremer Wetterlagen gab es insbesondere in den Monaten Mai bis August 2018 zahlreiche Abweichungen von den regulären Flugrouten. Diese sind zur Vermeidung von Gefahrensituationen auf Grund der geltenden Vorschriften erforderlich. Diese Abweichungen führen jedoch zu einer Zunahme der Beschwerden, da somit andere Bürgerinnen und Bürger von Fluglärm betroffen waren.

2018 stieg die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden im Vergleich zum Jahr 2017 um 55 Prozent auf 1.233 (2017: 796), was auch den gestiegenen Flugbewegungen geschuldet ist. Am häufigsten waren dabei Beschwerden über Nachtflüge (287).

Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführern, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen. So gab es im vergangenen Jahr drei sogenannte Dauerbeschwerdeführer, die 30,5 Prozent aller Beschwerden vortrugen (2017: 31,2 Prozent). Diese Beschwerden werden, wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, in der Gesamtzahl der Beschwerdestatistik erfasst. Sie werden jedoch in der räumlichen Zuordnung der Beschwerden herausgerechnet, um ein unverzerrtes Bild der räumlichen Verteilung der Beschwerden zu bekommen. Damit kann der Bedarf nach Lärmschutz klarer und objektiver analysiert werden. In der Beschwerdestatistik wurden somit 842 Fälle bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdegrund näher betrachtet. Schwerpunkte der Beschwerden waren Neuhausen und Deizisau.

Mehr Flüge und zahlreiche Abweichungen im Flugverkehr
Aufgrund der insgesamt höheren Zahl an Flugbewegungen, ungewöhnlich lang anhaltender Streikphasen sowie der extremen Witterung (vor allem Gewitter) gab es zahlreiche Abweichungen im Flugverkehr, die zu Verspätungen führten. Vielen Flugzeugen war somit die Landung während den regulären Betriebszeiten des Stuttgarter Flughafens nicht mehr möglich, sodass die Flugbewegungen ziviler Flugzeuge während der Nachtflugbeschränkung deutlich um 17 Prozent auf 1.731 (2017: 1.478) anstiegen. Von diesen Flugbewegungen entfielen 961 Flüge (56 Prozent) auf die reguläre Nachtluftpost, 588 (34 Prozent) der Flüge auf verspätete Landungen bis Mitternacht sowie 160 Flüge (neun Prozent) auf Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen. 22 Flüge, die nicht während der regulären Betriebszeiten landen konnten, entfielen auf Rettungsflüge sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung, die die Flugsicherungsanlagen am Flughafen Stuttgart betreibt.

Erfreulicherweise erfüllten 99 Prozent aller am Flughafen Stuttgart eingesetzten Verkehrsflugzeuge den höchsten Schallschutz nach den einschlägigen Bestimmungen, was zu einer Verringerung der Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern beiträgt.

„Der Flugverkehr hat in 2018 mit witterungsbedingten und streikbedingten Beeinträchtigungen gekämpft. Trotzdem konnte der Flughafen Stuttgart die erforderlichen Lärmvorgaben auch 2018 gut einhalten. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm auf den Fildern ist mir wichtig. Deshalb freut es mich, dass dieser auch dieses Jahr gut gewährleistet werden konnte“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Die vom RPS genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten allesamt unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und insbesondere zu Gunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich berücksichtigt.

Alle Nachtflüge wurden durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart beim RPS auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr 2018 gab es 287 (2017 = 145) Beschwerden über Nachtflüge, was damit – wie bereits genannt – der häufigste Beschwerdegrund war. Davon wurden viele wegen des Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen. Nachtluftpostflüge dürfen ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden; ihre Zahl ist nahezu gleich geblieben.

Hintergrundinformationen:
Die Jahresberichte der Lärmschutzbeauftragten können auf der Internetseite des RP Stuttgart abgerufen werden.

Für die rechtssichere Auswertung von Flugwegen, Flugspuren, Flughöhen oder Abweichungen von Flugverfahren (Freigaben) sind die Deutsche Flugsicherung (DFS) und als Fachaufsicht das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Deshalb bittet das RPS seit 2016 die Beschwerdeführer, sich diesbezüglich direkt an diese Behörden zu wenden. Solche beim Lärmschutzbeauftragten eingehende Beschwerden können mangels Auswertungsmöglichkeiten nicht beantwortet werden. Nach der statistischen Erfassung ergeht an den Beschwerdeführer der entsprechende Hinweis auf die DFS und das BAF.  
Das Beschwerdetelefon des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart ist ab sofort nur noch erreichbar unter der neuen Telefonnummer 0711/72 249 351.