Jahresbericht 2019 des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart veröffentlicht

Weniger Beschwerden bei einer leichten Steigerung der Flugbewegungen

Leere Notizzettel auf Holzwand gepinnt

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Der Lärmschutzbeauftragte des RPS hat einen bedeutenden Auftrag für die gesamte Region und deren Anwohnerinnen und Anwohner."

Der beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) angesiedelte Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (LSB) hat seinen Jahresbericht für 2019 vorgelegt. Zu den Hauptaufgaben des LSB gehören die Annahme und Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden hinsichtlich des zivilen Luftverkehrs am Flughafen Stuttgart sowie die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden. „Lärm ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Daher kommt dem Lärmschutzbeauftragten, der sich präventiv um Fragen der Lärmvorsorge und Vermeidung kümmert, eine bedeutende Rolle zu. Außerdem kümmert sich der Lärmschutzbeauftragten auch um die eingehenden Fluglärmbeschwerden von Bürgerinnen und Bürger. Er hat somit einen wichtigen Auftrag für die gesamte Region“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Flugbewegungen um 3,1 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 auf rund 144.000 Flüge gestiegen. Die Zahl der beförderten Passagiere am Stuttgarter Flughafen stieg 2019 dabei um 7,6 Prozent auf rund 12,73 Millionen.

2019 sank die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden im Vergleich zum Jahr 2018 um 31 Prozent auf 857 (2018: 1.233).

Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführern, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen. So gab es im Jahr 2019 zwei sogenannte Dauerbeschwerdeführer, die 16,9 Prozent aller Beschwerden vortrugen (2018: 30,5 Prozent). Diese Beschwerden werden, wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, in der Gesamtzahl der Beschwerdestatistik erfasst. Sie werden jedoch in der räumlichen Zuordnung der Beschwerden herausgerechnet, um ein unverzerrtes Bild der räumlichen Verteilung der Beschwerden zu erhalten und wiedergeben zu können. Damit kann der Bedarf nach Lärmschutz klarer und objektiver analysiert werden. In der Beschwerdestatistik wurden somit 712 Fälle bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdegrund näher betrachtet. Schwerpunkte der Beschwerden waren Neuhausen und Altbach/Deizisau.

Die vom RPS genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten alle unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich berücksichtigt.

Alle Nachtflüge wurden durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart beim RPS auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr 2019 gab es 226 (2018: 287) Beschwerden über Nachtflüge. Davon wurden viele wegen des Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen. Nachtluftpostflüge dürfen ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden.

Den ausführlichen Bericht 2019 und weitere Informationen zum Thema Fluglärm können Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart beziehungsweise dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufen.

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart ist für Bürgerinnen und Bürger erreichbar unter der Telefonnummer 0711/722 49349 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de.