Pressemitteilung

Jahresbericht 2022 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart veröffentlicht

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Der Lärmschutzbeauftragte ist ein wichtiger Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Luftfahrtindustrie“

fliegendes Flugzeug mit Himmel im Hintergrund

Der beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) angesiedelte Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (LSB) hat seinen Jahresbericht für 2022 vorgelegt. Zu den Hauptaufgaben des LSB gehören die Annahme und Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden über den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart ebenso wie die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden.

„Lärmschutz ist – auch im Flugverkehr – von großer Bedeutung. Der Lärmschutzbeauftragte ist ein wichtiger Ansprechpartner in der Region. Er vermittelt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Beteiligten der Luftfahrtindustrie. Zusätzlich beantwortet er Fragen und klärt Missverständnisse auf. Auch erfüllt er die wichtige Aufgabe der Aufsichts- und Beratungsfunktion“, erklärte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Die Zahl der Gesamtflugbewegungen am Flughafen Stuttgart stieg im Jahr 2022 auf 87.520 (63.775 im Jahr 2021). Die Zahl der beförderten Passagiere am Stuttgarter Flughafen verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 6,99 Millionen (3,58 im Jahr 2021).

2022 stieg die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden im Vergleich zum Jahr 2021 um 119 Prozent auf 1.068 (2021: 488). Dieser starke Anstieg muss auch unter Berücksichtigung der sogenannten Vielfachbeschwerdeführer berücksichtigt werden: Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführern, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen. So gab es im Jahr 2022 sechs Vielfachbeschwerdeführer, die 67 Prozent aller Beschwerden vortrugen (2021: zwei Vielfachbeschwerdeführer, 37 Prozent). Diese Beschwerden werden, wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, bei der Gesamtzahl der Beschwerden erfasst. Sie werden jedoch in der räumlichen Zuordnung der Beschwerden herausgerechnet, um ein unverzerrtes Bild der räumlichen Verteilung der Beschwerden zu erhalten und wiedergeben zu können. Damit kann die Betroffenheit durch Lärm klarer und objektiver analysiert werden. In der Beschwerdestatistik 2022 wurden somit 348 Fälle von 152 Beschwerdeführenden bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdegrund näher betrachtet. Die Zahl der so ermittelten Beschwerden ist im Vergleich zum Jahr 2021 um 13 Prozent gestiegen und damit deutlich geringer als die Zahl der Flugbewegungen, die um 37 Prozent zugenommen hat. Hauptbeschwerdegründe waren Nachtflugbetrieb, Fluglärm allgemein und vermeintliche Streckenabweichungen.

Im Berichtsjahr 2022 gab es 70 (2021: 97) Beschwerden über Nachtflüge. Viele Beschwerdeführer gehen davon aus, dass am Flughafen Stuttgart ein völliges Nachtflugverbot besteht. Allerdings besteht am Flughafen Stuttgart nur eine Nachtflugbeschränkung. Danach dürfen insbesondere Verkehrsflugzeuge ab 23:00 Uhr nicht mehr starten und ab 23:30 Uhr nicht mehr regulär landen, wobei verspätete Landungen bis 24:00 Uhr zulässig sind, sofern die planmäßige Ankunftszeit vor 23:30 Uhr liegt. Nachtluftpostflüge dürfen ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden. Weiter darf der Flughafen als Not- und Ausweichflughafen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen benutzt werden. Auch Flüge von Polizei und Katastrophenschutz oder Flüge, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, sind erlaubt. Außerdem darf die Deutsche Flugsicherung GmbH Vermessungsflüge durchführen. Zudem kann das RPS in detailliert zu begründenden Einzelfällen Ausnahmen von der Nachtflugbeschränkung zulassen, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich erscheint, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs oder zur Vermeidung von Störungen des Luftverkehrs. Derartige Ausnahmen wurden vom RPS in 98 Einzelfällen gewährt (2021:18). Zum Vergleich: Im „Vor-Corona-Jahr“ 2019 waren es 127 Fälle.

Auch werden alle Nachtflüge durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. 2022 wurden zwei Verstöße zur Anzeige gebracht.

Den ausführlichen Bericht 2022 und weitere Informationen zum Thema Fluglärm können Sie auf der Internetseite des RPS beziehungsweise dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufen (www.rp.baden-wuerttemberg.de).

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Stefan Köhler, ist für Bürgerinnen und Bürger erreichbar unter der Telefonnummer 0711/722 49349 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de.

Anlage:
Jahresbericht 2022 zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart (pdf, 3 MB)