Pressemitteilung

Jahresbericht des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart für das Jahr 2017 - Abweichungen von Flugrouten zur Vermeidung von Gefahrensituationen bei Extremwetterlagen im Sommer notwendig

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Jahresbericht zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart für das Jahr 2017 vorgelegt. Dieser ist ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/46_lsb2017.pdf

verfügbar. Er vermittelt einen umfassenden Einblick in den Luftverkehr rund um den Flughafen Stuttgart, die dabei gewählten Start- und Landerichtungen sowie in die Nachtflüge des Linien- und Charterverkehrs.

Die Anzahl der Flugbewegungen ist mit rund 130.000 um 1,5 % leicht gefallen. Die Zahl der beförderten Passagiere hingegen, ist um 3,1 % auf rund 11 Millionen angestiegen.

Insbesondere in den Monaten Mai bis Juli 2017 gab es wegen extremer Wetterlagen tatsächliche Abweichungen von den Flugrouten. Diese sind zur Vermeidung von Gefahrensituationen auf Grund der geltenden Vorschriften erforderlich.

2017 sank die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden um 36 % auf 796 (2016: 1236), hauptsächlich weil einige Beschwerdeführer nicht mehr oder nur noch in  geringerem Umfang tätig waren. In der Beschwerdestatistik wurden 528 Fälle bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdeart näher betrachtet. Schwerpunkte waren Stuttgart-Vaihingen und Filderstadt.

Die Flugbewegungen ziviler Strahlflugzeuge während der Nachtflugbeschränkung stiegen 2017 teils wegen extremer Wetterlagen um 6 % auf 1.478 (2016: 1.399). Von diesen Flugbewegungen entfielen 965 Flüge (65 % Anteil) auf die Nachtluftpost, 356 (24 %) auf verspätete Landungen bis 24.00 Uhr sowie 114 Flüge (8 %) auf Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen.

Erfreulicherweise erfüllten 98,5 % aller am Flughafen Stuttgart eingesetzten Verkehrsflugzeuge den höchsten Schallschutz nach den einschlägigen Bestimmungen.

„Der Lärmschutz auf den Fildern ist mir ein wichtiges Anliegen“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Der Lärmschutzbeauftrage des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Flughafen Stuttgart hat einen bedeutenden Auftrag für die gesamte Region und deren Anwohnerinnen und Anwohner. Ich freue mich, dass trotz gestiegener Passagierzahlen die Lärmvorgabe klar eingehalten wird“, so der Stuttgarter Regierungspräsident anlässlich der Veröffentlichung.

Im Jahre 2017 wurden 114 Nachtflüge aufgrund von Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen durchgeführt. Das sind lediglich 8 % der Nachtflüge, jedoch 19 mehr als im Vorjahr (2016: 95). Die vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten allesamt unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und insbesondere zu Gunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohner weitest möglich berücksichtigt. Die Zahl der verspäteten Landungen nahm um 77 auf 356 zu. Ursächlich für die im Berichtsjahr verspäteten Landungen waren hauptsächlich  verschiedene Streiks von Piloten sowie schlechtes Wetter während der Sommermonate.
Alle Nachtflüge werden durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart beim Regierungspräsidium auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr gab es 145 (2016 = 153) Beschwerden über Nachtflug, damit der zweithäufigste Beschwerdegrund. Davon wurden viele wegen des Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen.

Die abermals gefallenen Beschwerdezahlen im Nachtflugverkehr sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Nachtluftpostflüge ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden dürfen. Da diese Flüge 65 % der Nachtflüge ausmachten, konnte auch hier eine deutliche Entlastung erreicht werden.

Für die rechtssichere Auswertung von Flugwegen, Flugspuren, Flughöhen oder Abweichungen von Flugverfahren (Freigaben) sind die deutsche Flugsicherung (DFS) und als Fachaufsicht das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Deshalb bitten wir seit 2016 die Beschwerdeführer, sich direkt an diese Behörden zu wenden. Solche, beim Lärmschutzbeauftragten eingehende Beschwerden, können mangels Auswertungsmöglichkeiten nicht beantwortet werden. Nach der statistischen Erfassung ergeht an den Beschwerdeführer der entsprechende Hinweis auf die DFS und das BAF.
 
Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart beim Regierungspräsidium ist unter der Telefonnummer 0711/9484711 erreichbar. Die Jahresberichte der Vorjahre können unter folgendem Link abgerufen werden:

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart