Pressemitteilung

Kein vorzeitiger Baubeginn erteilt: Aktueller Stand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren am Kraftwerksstandort in Walheim

Klärschlammentsorgung im Heizkraftwerk

Entgegen aktueller Berichterstattung teilt das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) mit, dass die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Herstellung von Probe- und Reaktionspfählen am Kraftwerksstandort Walheim nur solche Pfähle genehmigt, die nicht Teil des Fundaments für das geplante Klärschlammheizkraftwerk werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Erlaubnis für eine baugrunderkundende bzw. bauvorbereitende Maßnahme, die nur der Durchführung von Probebelastungen an den eingebrachten Probepfählen dient. Diese werden nicht als spätere Gründungspfähle genutzt bzw. auch nicht Teil des Fundaments des in Walheim geplanten Klärschlammheizkraftwerks.

Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Herstellung von Probe- und Reaktionspfählen am Kraftwerksstandort Walheim hat keine vorentscheidliche Bedeutung für das Regierungspräsidium Stuttgart im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bezüglich der Errichtung und des Betriebs des in Walheim geplanten Klärschlammheizkraftwerks. Die Entscheidung sowie die Erteilung ist weder Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens noch ist der Bescheid unmittelbar oder mittelbar Teil der Entscheidung über die eingereichten Unterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Das RPS und die Träger öffentlicher Belange haben der EnBW im Frühjahr 2023 ihre Nachforderungen mitgeteilt. Die EnBW hat inzwischen die Nachforderungen in die Antragsunterlagen eingearbeitet und am 7. November 2023 den Antrag wieder eingereicht. Durch die Wiedereinreichung der Antragsunterlagen tritt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in die Phase der nochmaligen Vollständigkeitsprüfung ein. Es wird überprüft, ob die bearbeiteten Antragsunterlagen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Vollständigkeit der selbigen führen. Sollte dies der Fall sein, wird diese zeitnah im nächsten Schritt der EnBW gegenüber bestätigt werden.

Zu den weiteren Schritten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs des in Walheim geplanten Klärschlammheizkraftwerks kann gesagt werden, dass nach Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen das Regierungspräsidium Stuttgart das Vorhaben bekanntmachen und die durch das Vorhaben betroffenen Träger öffentlicher Belange um Abgabe eine

 Stellungnahme zum Vorhaben bitten wird.