Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Kreistag des Rems-Murr-Kreises am 16. Oktober 2017 beschlossene Anstaltssatzung der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) genehmigt und damit den Weg für die Umwandlung der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH (AWG) in eine selbstständige Kommunalanstalt zum 01. Januar 2018 frei gemacht.
Mit der selbstständigen Kommunalanstalt in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wurde vom Gesetzgeber im Dezember 2015 eine neue Organisationsform für die Erfüllung von Aufgaben in die Gemeindeordnung eingeführt. Die Anstalt bietet mehr Selbstständigkeit als ein Eigenbetrieb und ist enger an die Gemeinde und die Rechtsaufsicht gebunden als ein Tochterunternehmen in Privatrechtsform, wie etwa eine GmbH.
Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR ist damit die dritte genehmigte Kommunalanstalt im Regierungsbezirk Stuttgart.